Municipal Department Head Competent to Refuse Retrospective Building Permit for Street-Level Terrace
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court addressed a request for a retrospective building permit for a terrace constructed directly on a street, deviating from the original permit's requirement for a banket. The court determined that the head of the municipal building and planning department was the competent authority to issue the initial permit refusal and the subsequent decision not to reconsider that refusal. This decision was affirmed by the Federal Court.
Legislator-Regeste
AmtlichVerweigerung nachträgliche Baubewilligung (Wiederaufnahme von VB.2022.00041 und VB.2022.00058) | Wiederaufnahme von VB.2022.00041 (Verweigerung einer nachträglichen Baubewilligung) und VB.2022.00058 (Nichteintreten auf ein Wiedererwägungsgesuch). Mit der Frage der Zuständigkeit der Leitung der kommunalen Abteilung Hochbau und Planung hatte sich das Verwaltungsgericht im Verfahren VB.2022.00058 unter dem geltend gemachten Aspekt der Nichtigkeit befasst. Dem bundesgerichtlichen Entscheid im Verfahren 1C_633/2022 folgend ist die Zuständigkeit für den Erlass jeweils der Ausgangsverfügung in beiden Verfahren in grundsätzlicher Hinsicht bzw. vertieft zu prüfen. Gemäss der kommunalen Zuständigkeitsordnung in Bausachen war die Leitung der Abteilung Hochbau und Planung der Gemeinde zuständig zum Erlass der Verfügung, mit welcher die Gemeinde die ersuchte nachträgliche Baubewilligung für eine in Abweichung von dem in der Stammbaubewilligung Statuierten ohne Ausbildung eines Banketts bzw. direkt an einer Strasse erstellte Terrasse verweigerte. Zudem war sie auch für den Nichteintretensentscheid betreffend ein sich auf diesen ablehnenden Entscheid beziehendes Wiedererwägungsgesuch der Bauherrschaft zuständig (E. 3). Wiederaufnahme und Abweisung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertUsed to establish that the court's decision on the merits of the case should be based on the evidence presented.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2023.00647
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2023.00647 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 29.02.2024 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 22.11.2024 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Verweigerung nachträgliche Baubewilligung (Wiederaufnahme von VB.2022.00041 und VB.2022.00058) · Wiederaufnahme von VB.2022.00041 (Verweigerung einer nachträglichen Baubewilligung) und VB.2022.00058 (Nichteintreten auf ein Wiedererwägungsgesuch).
Mit der Frage der Zuständigkeit der Leitung der kommunalen Abteilung Hochbau und Planung hatte sich das Verwaltungsgericht im Verfahren VB.2022.00058 unter dem geltend gemachten Aspekt der Nichtigkeit befasst. Dem bundesgerichtlichen Entscheid im Verfahren 1C_633/2022 folgend ist die Zuständigkeit für den Erlass jeweils der Ausgangsverfügung in beiden Verfahren in grundsätzlicher Hinsicht bzw. vertieft zu prüfen. Gemäss der kommunalen Zuständigkeitsordnung in Bausachen war die Leitung der Abteilung Hochbau und Planung der Gemeinde zuständig zum Erlass der Verfügung, mit welcher die Gemeinde die ersuchte nachträgliche Baubewilligung für eine in Abweichung von dem in der Stammbaubewilligung Statuierten ohne Ausbildung eines Banketts bzw. direkt an einer Strasse erstellte Terrasse verweigerte.
Zudem war sie auch für den Nichteintretensentscheid betreffend ein sich auf diesen ablehnenden Entscheid beziehendes Wiedererwägungsgesuch der Bauherrschaft zuständig (E. 3). Wiederaufnahme und Abweisung. · --- · Stichworte: · - keine - · Rechtsnormen: · - keine - · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4