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VB.2023.00630 • VG ZH VB.2023.00630 KI-generiert

Severe Hardship Justifies Residence Permit for Elderly Earthquake Victim

Geschäftsnummer VB.2023.00630
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

A 91-year-old petitioner, who lost her home and belongings in an earthquake in Turkey, traveled to relatives in Switzerland and applied for a retiree or hardship residence permit. The court found that the petitioner could not derive a right to presence from family life rights due to the lack of dependency, and although a special personal connection to Switzerland after 14 years of prior residence was possible, she lacked the necessary financial means for a standard permit. Nevertheless, the court determined that the totality of the circumstances indicated a severe personal hardship, leading to the acceptance of the appeal and an order for the migration office to issue a residence permit, subject to approval by the federal authority.

Legislator-Regeste

Amtlich

Erteilung einer Bewilligung zum erwerbslosen Aufenthalt | [Die 91-jährige Beschwerdeführerin hat nach dem Erdbeben in der Türkei ihre Wohnung und ihr Hab und Gut verloren, infolgedessen sie zu ihren Verwandten in die Schweiz gereist ist. Sie ersucht um eine Rentnerbewilligung oder eine Härtefallbewilligung.] Die Beschwerdeführerin kann mangels eines Abhängigkeitsverhältnisses keinen Anwesenheitsanspruch aus dem Recht auf Achtung des Familienlebens ableiten (E. 2). Die Beschwerdeführerin hat während 14 Jahren in der Schweiz gelebt, was eine besondere persönliche Beziehung zur Schweiz vermuten lässt. Ob diese Beziehung tatsächlich (noch) besteht, kann offengelassen werden, da sie nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügt (E. 4). Es ist jedoch aufgrund der Gesamtumstände von einem schwerwiegenden persönlichen Härtefall auszugehen. Das Migrationsamt ist anzuweisen, der Beschwerdeführerin – unter Vorbehalt der Zustimmung durch das SEM – eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen (E. 5). Gutheissung der Beschwerde.

Schlagwörter

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Aufenthaltsbewilligungen familiärer Härtefall Rechte älterer Menschen besondere Umstände Erdbebenversicherung Recht auf Familiengründung
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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2023.00630

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2023.00630 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 07.02.2024 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Erteilung einer Bewilligung zum erwerbslosen Aufenthalt · [Die 91-jährige Beschwerdeführerin hat nach dem Erdbeben in der Türkei ihre Wohnung und ihr Hab und Gut verloren, infolgedessen sie zu ihren Verwandten in die Schweiz gereist ist. Sie ersucht um eine Rentnerbewilligung oder eine Härtefallbewilligung.] Die Beschwerdeführerin kann mangels eines Abhängigkeitsverhältnisses keinen Anwesenheitsanspruch aus dem Recht auf Achtung des Familienlebens ableiten (E. 2).

Die Beschwerdeführerin hat während 14 Jahren in der Schweiz gelebt, was eine besondere persönliche Beziehung zur Schweiz vermuten lässt. Ob diese Beziehung tatsächlich (noch) besteht, kann offengelassen werden, da sie nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügt (E. 4). Es ist jedoch aufgrund der Gesamtumstände von einem schwerwiegenden persönlichen Härtefall auszugehen. Das Migrationsamt ist anzuweisen, der Beschwerdeführerin – unter Vorbehalt der Zustimmung durch das SEM – eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen (E. 5).

Gutheissung der Beschwerde. · --- · Stichworte: · - keine - · Rechtsnormen: · - keine - · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3