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VB.2023.00608 • VG ZH VB.2023.00608 KI-generiert

Appeal Against Naturalization Denial Based on Economic Self-Sufficiency

Geschäftsnummer VB.2023.00608
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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The administrative court reviewed an appeal against the rejection of a naturalization application, where the primary ground for denial was the applicant's failure to meet the requirement of economic self-sufficiency, despite the applicant having lived in the municipality for 22 years, having a clean debt record, fulfilling tax obligations, and not receiving social assistance. The court reasoned that the lower instances failed to adequately consider the applicant's long-standing self-employment as a taxi driver, which supported a household of six other individuals without public aid, thereby proving his capacity for economic maintenance, and that the changing structure of his household should also have been given more weight in the assessment of his financial viability, leading to the approval of the appeal.

Legislator-Regeste

Amtlich

Einbürgerung | [Das Einbürgerungsgesuch des Beschwerdeführers 1 wurde abgewiesen, da er die Voraussetzung der wirtschaftlichen Erhaltungsfähigkeit nicht erfülle.] Der Beschwerdeführer 1 lebt seit 22 Jahren in der Gemeinde D. In seinem Betreibungsregister sind keine Betreibungen oder Verlustscheine registriert, er kam seiner Steuerpflicht stets nach und auch ein Sozialhilfebezug geht aus den Akten nicht hervor. Eigenen Angaben zufolge ist der Vater von fünf Kindern mit den Jahrgängen 1994, 1996, 1999, 2004 und 2008 seit 2015 selbständig erwerbstätig als Taxifahrer. Er erbringt damit seit Jahren den Tatbeweis, (als Taxifahrer) für seinen Lebensunterhalt und denjenigen von zwischenzeitlich sechs weiteren Personen aufkommen zu können, ohne auf die Unterstützung der öffentlichen Hand angewiesen zu sein oder sich zu verschulden. Die Vorinstanzen hätten daher diesem Aspekt bei der Beurteilung bzw. der Prognose seiner wirtschaftlichen Erhaltungsfähigkeit stärker Rechnung tragen müssen. Gleiches gilt für die sich wandelnde Struktur des Haushalts des Beschwerdeführers 1 (zum Ganzen E. 4). Gutheissung.

Schlagwörter

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Beschwerdelegitimation Beschäftigungsbeihilfen Anspruch auf Einbürgerung Wirtschaftsstruktur finanzielle Leistungsfähigkeit Amtshilfe in Steuersachen

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 50 BÜG

This article likely defines the requirements for naturalization, which was the subject of the appeal that was decided upon.

Art. 5 Abs. 2 BüV

This regulation was likely cited in connection with the decision regarding the conditions for naturalization.

Art. 20 Abs. 3 KV

This constitutional provision was cited in relation to the assessment made by the court regarding the case subject matter.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2023.00608

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2023.00608 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 04.04.2024 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Einbürgerung · [Das Einbürgerungsgesuch des Beschwerdeführers 1 wurde abgewiesen, da er die Voraussetzung der wirtschaftlichen Erhaltungsfähigkeit nicht erfülle.] Der Beschwerdeführer 1 lebt seit 22 Jahren in der Gemeinde D. In seinem Betreibungsregister sind keine Betreibungen oder Verlustscheine registriert, er kam seiner Steuerpflicht stets nach und auch ein Sozialhilfebezug geht aus den Akten nicht hervor.

Eigenen Angaben zufolge ist der Vater von fünf Kindern mit den Jahrgängen 1994, 1996, 1999, 2004 und 2008 seit 2015 selbständig erwerbstätig als Taxifahrer. Er erbringt damit seit Jahren den Tatbeweis, (als Taxifahrer) für seinen Lebensunterhalt und denjenigen von zwischenzeitlich sechs weiteren Personen aufkommen zu können, ohne auf die Unterstützung der öffentlichen Hand angewiesen zu sein oder sich zu verschulden. Die Vorinstanzen hätten daher diesem Aspekt bei der Beurteilung bzw. der Prognose seiner wirtschaftlichen Erhaltungsfähigkeit stärker Rechnung tragen müssen.

Gleiches gilt für die sich wandelnde Struktur des Haushalts des Beschwerdeführers 1 (zum Ganzen E. 4). Gutheissung. · --- · Stichworte: · BÜRGERRECHT ERMESSEN (GEMEINDE) INTERTEMPORALES RECHT ORDENTLICHE EINBÜRGERUNG WIRTSCHAFTLICHE ERHALTUNGSFÄHIGKEIT WORKING POOR · Rechtsnormen: · Art. 50 BÜG Art. 5 Abs. 2 BüV Art. 20 Abs. 3 KV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3