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VB.2023.00598 • VG ZH VB.2023.00598 KI-generiert

Police Officer Termination Upheld Due to Prolonged Illness

Geschäftsnummer VB.2023.00598
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court upheld the termination of a police officer due to prolonged illness. The officer had been unable to perform essential duties, such as carrying a service weapon and driving a police vehicle, for over 12 months due to health reasons. The court found that the employer's board properly approved the termination through a circular resolution. Given the limited staff, the employer could not accommodate the officer solely in an internal role, especially as the officer's full return to duty was uncertain and they themselves believed they could no longer perform operational tasks.

Legislator-Regeste

Amtlich

Kündigung | [Auflösung des Anstellungsverhältnisses eines Polizisten, dem die Arbeitsfähigkeit in Bezug auf das Tragen einer Dienstwaffe und Führen eines Dienstfahrzeugs abgesprochen wurde; Kündigungsgrund der langdauernden Krankheit.] Der Vorstand des Beschwerdegegners durfte die Kündigung des Beschwerdeführers auf dem Zirkularweg beschliessen (E. 2.2). Der Beschwerdeführer war mehr als 12 Monate aus gesundheitlichen Gründen an seiner beruflichen Tätigkeit verhindert, womit der Kündigungsgrund der langdauernden Krankheit erfüllt war (E. 3.4). Die Kündigung ist ausserdem verhältnismässig, da der Beschwerdegegner aufgrund der dünnen Personaldecke keine Möglichkeit hatte, den Beschwerdeführer ausschliesslich im Innendienst zu beschäftigen und gleichzeitig eine Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers für den Aussendienst nicht absehbar war, weil dieser stets selbst davon ausging, dass er aufgrund von gesundheitlichen Problemen nicht mehr in der Lage sei, polizeiliche Einsätze durchzuführen (E. 3.5.5). Abweisung.

Schlagwörter

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Polizeibeamter Endgültiges Ausscheiden aus dem Dienst Kündigung von Staatspersonal Landesverweisung trotz Krankheitszustand längere Abwesenheit Krankheitsurlaub

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 39 Abs. 2 GG
Cited as the basis for the appeal being dismissed because the plaintiff was unable to perform his duties for over 12 months due to health reasons, fulfilling the ground for termination due to prolonged illness.
§ 16 Abs. 1 Ziff. c VVPG
Cited as the basis for the appeal being dismissed because the termination was proportionate, as the employer had no alternative but to terminate the employment relationship.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 39 Abs. 2 GG

Cited as the basis for the appeal being dismissed because the plaintiff was unable to perform his duties for over 12 months due to health reasons, fulfilling the ground for termination due to prolonged illness.

§ 16 Abs. 1 Ziff. c VVPG

Cited as the basis for the appeal being dismissed because the termination was proportionate, as the employer had no alternative but to terminate the employment relationship.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2023.00598

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2023.00598 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 25.04.2024 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Personalrecht · Betreff: · Kündigung · [Auflösung des Anstellungsverhältnisses eines Polizisten, dem die Arbeitsfähigkeit in Bezug auf das Tragen einer Dienstwaffe und Führen eines Dienstfahrzeugs abgesprochen wurde; Kündigungsgrund der langdauernden Krankheit.] Der Vorstand des Beschwerdegegners durfte die Kündigung des Beschwerdeführers auf dem Zirkularweg beschliessen (E. 2.2).

Der Beschwerdeführer war mehr als 12 Monate aus gesundheitlichen Gründen an seiner beruflichen Tätigkeit verhindert, womit der Kündigungsgrund der langdauernden Krankheit erfüllt war (E. 3.4). Die Kündigung ist ausserdem verhältnismässig, da der Beschwerdegegner aufgrund der dünnen Personaldecke keine Möglichkeit hatte, den Beschwerdeführer ausschliesslich im Innendienst zu beschäftigen und gleichzeitig eine Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers für den Aussendienst nicht absehbar war, weil dieser stets selbst davon ausging, dass er aufgrund von gesundheitlichen Problemen nicht mehr in der Lage sei, polizeiliche Einsätze durchzuführen (E. 3.5.5).

Abweisung. · --- · Stichworte: · BEENDIGUNG DES DIENSTVERHÄLTNISSES KÜNDIGUNG LANGDAUERNDE KRANKHEIT ZIRKULARBESCHLUSS · Rechtsnormen: · Art./§ 39 Abs. 2 GG § 16 Abs. 1 Ziff. c VVPG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3