Appeal Against Deportation Order Dismissed Due to Self-Induced Separation
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court dismissed an appeal concerning the non-renewal of a residency permit and subsequent deportation order, which was ultimately confirmed by the Federal Supreme Court, where the appellant sought reconsideration based on her daughter remaining in Switzerland. The court reasoned that the separation from the daughter, who resides with the appellant's adult sister and her spouse as a foster child, resulted from the appellant's own deliberate decision, and she could not subsequently rely on this self-induced separation to claim a right to residence. Furthermore, the current health status of the appellant and her daughter did not constitute a significant change in circumstances warranting reconsideration of the decision.
Legislator-Regeste
AmtlichAufenthaltsbewilligung (Wiedererwägung) | [Wiedererwägung. Die Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung der Beschwerdeführerin und ihre Wegweisung aus der Schweiz wurden vom Bundesgericht bestätigt.] Die Beschwerdeführerin begründet ihr (erneutes) Wiedererwägungsgesuch (vgl. bereits VB.2022.00072) damit, dass ihre heute rund zehnjährige Tochter nicht mit ihr und ihrem Ehemann in den Kosovo ausgereist sei, sondern sich weiterhin in der Schweiz aufhalte und hier die Schule besuche. Die Trennnung geht jedoch auf eine bewusste Entscheidung zurück: Die Tochter lebt als Pflegekind bei ihrer volljährigen Schwester und deren Ehemann. Es kann nicht angehen, die Trennung von der Tochter selbst herbeizuführen, um sich später auf ebendiese Trennung zu berufen, um einen Aufenthaltsanspruch geltend zu machen (E. 3.1). Auch der (derzeitige) Gesundheitszustand der Beschwerdeführerin und ihrer Tochter stellt keine wesentlichen Änderungen der Sachumstände dar (E. 3.2). Abweisung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
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Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2023.00596
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2023.00596 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 22.11.2023 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 29.05.2024 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Aufenthaltsbewilligung (Wiedererwägung) · [Wiedererwägung. Die Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung der Beschwerdeführerin und ihre Wegweisung aus der Schweiz wurden vom Bundesgericht bestätigt.] Die Beschwerdeführerin begründet ihr (erneutes) Wiedererwägungsgesuch (vgl. bereits VB.2022.00072) damit, dass ihre heute rund zehnjährige Tochter nicht mit ihr und ihrem Ehemann in den Kosovo ausgereist sei, sondern sich weiterhin in der Schweiz aufhalte und hier die Schule besuche.
Die Trennnung geht jedoch auf eine bewusste Entscheidung zurück: Die Tochter lebt als Pflegekind bei ihrer volljährigen Schwester und deren Ehemann. Es kann nicht angehen, die Trennung von der Tochter selbst herbeizuführen, um sich später auf ebendiese Trennung zu berufen, um einen Aufenthaltsanspruch geltend zu machen (E. 3.1). Auch der (derzeitige) Gesundheitszustand der Beschwerdeführerin und ihrer Tochter stellt keine wesentlichen Änderungen der Sachumstände dar (E. 3.2). Abweisung. · --- · Stichworte: · AUFENTHALTSBEWILLIGUNG PFLEGEKIND WIEDERERWÄGUNG WIEDERERWÄGUNGSGESUCH · Rechtsnormen:
· Art. 29 BV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4