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VB.2023.00572 • VG ZH VB.2023.00572 KI-generiert

Brazilian National Residence Permit Non-Renewal Upheld After Divorce

Geschäftsnummer VB.2023.00572
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The administrative court rejected the appeal of a Brazilian national against the non-renewal of his residence permit, which had initially been granted based on marriage to a Swiss citizen, as the divorce occurred before the required three-year period elapsed. The court reasoned that while the appellant was relatively well-integrated, his roots in the country were not exceptionally deep, he did not belong to a particularly qualified or hard-to-replace professional group, and his integration was not so extraordinary as to render a return to his home country unreasonable, thereby failing to meet the exceptional circumstances required to override the statutory requirements following the dissolution of the basis for the permit.

Legislator-Regeste

Amtlich

Aufenthaltsbewilligung | Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung [Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung eines brasilianischen Staatsangehörigen. Er erhielt eine Aufenthaltsbewilligung zum Verbleib bei seiner Schweizer Ehefrau und liess sich von dieser vor der Dreijahresfrist wieder scheiden.] Die Ehe wurde vor Ablauf der Dreijahresfrist geschieden. Der Beschwerdeführer hat sich einigermassen gut in der Schweiz integriert, dennoch ist seine Verwurzelung in der Schweiz nicht derart aussergewöhnlich und tiefgreifend. Sodann gehört er entgegen seinen Behauptungen auch keiner besonders qualifizierten und schwer zu ersetzenden Berufsgruppe an. Darüber hinaus ist seine hiesige Integration auch nicht derart aussergewöhnlich, dass ihm eine Rückkehr in sein Heimatland nicht mehr zuzumuten wäre (E. 3.5 und 3.6). Abweisung der Beschwerde.

Schlagwörter

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Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung Aufenthaltsbewilligung Auflösung der Ehe gesetzliche Grundlage Nichtigerklärung der erleichterten Einbürgerung ausserordentliche Umstände

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 42 AIG

This provision is cited as the legal basis for the decision regarding the residence permit.

Art. 50 Abs. 1 lit. a AIG

This provision is cited as the legal basis for the decision regarding the residence permit.

Art. 50 Abs. 1 lit. b AIG

This provision is cited as the legal basis for the decision regarding the residence permit.

Art. 58a AIG

This provision is cited as the legal basis for the decision regarding the residence permit.

Art. 8 BV

This provision is cited as a legal basis considered in the decision.

Art. 13 EMRK

This provision is cited as a legal basis considered in the decision.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2023.00572

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2023.00572 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 25.10.2023 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Aufenthaltsbewilligung · Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung [Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung eines brasilianischen Staatsangehörigen. Er erhielt eine Aufenthaltsbewilligung zum Verbleib bei seiner Schweizer Ehefrau und liess sich von dieser vor der Dreijahresfrist wieder scheiden.] Die Ehe wurde vor Ablauf der Dreijahresfrist geschieden.

Der Beschwerdeführer hat sich einigermassen gut in der Schweiz integriert, dennoch ist seine Verwurzelung in der Schweiz nicht derart aussergewöhnlich und tiefgreifend. Sodann gehört er entgegen seinen Behauptungen auch keiner besonders qualifizierten und schwer zu ersetzenden Berufsgruppe an. Darüber hinaus ist seine hiesige Integration auch nicht derart aussergewöhnlich, dass ihm eine Rückkehr in sein Heimatland nicht mehr zuzumuten wäre (E. 3.5 und 3.6). Abweisung der Beschwerde. · --- · Stichworte: · AUSSERORDENTLICHE INTEGRATION BRASILIEN DREIJAHRESFRIST HÄRTEFALL QUALIFIZIERTE ARBEITSKRAFT SCHEIDUNG SOZIALES UMFELD · Rechtsnormen:

· Art. 42 AIG Art. 50 Abs. 1 lit. a AIG Art. 50 Abs. 1 lit. b AIG Art. 58a AIG Art. 8 BV Art. 13 EMRK · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3