Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2023.00537 • VG ZH VB.2023.00537 KI-generiert

Child's Special Education Placement Upheld

Geschäftsnummer VB.2023.00537
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court upheld a decision assigning a child born in May 2013 to a special education program in a separate special needs school for the 2023/2024 school year. The parents contested this decision, arguing their son had been successfully integrated and that a recent school psychology report was flawed. However, the court found the parents' assessment of their son's integration was not supported by his school records, which instead indicated that his best interests and needs would be met by the separate special education placement, as continued integrated special education would not adequately address his requirements.

Legislator-Regeste

Amtlich

Sonderschulung | [Mit den Ausgangsverfügungen wies die Präsidentin der Beschwerdegegnerin den im Mai 2013 geborenen Sohn der Beschwerdeführenden auf Beginn des Schuljahrs 2023/2024 der separativen Sonderschulung in einer 4. Klasse einer Tagessonderschule zu, was die Beschwerdeführenden ablehnen.] Der strittige Zuteilungsentscheid stützt sich auf einen aktuellen schulpsychologischen Bericht, wobei die Kritik der Beschwerdeführenden an diesem nicht verfängt (E. 4.5). Die elterliche Einschätzung der Schulsituation ihres Sohns, wonach dieser jahrelang erfolgreich integriert worden sei, findet sich in seinem Schuldossier sodann nicht bzw. nur teilweise bestätigt (E. 4.6). Daraus geht vielmehr hervor, dass die streitbetroffene Zuweisung zur separierten Sonderschulung dem Wohl des Sohns der Beschwerdeführenden bestmöglich Rechnung trägt bzw. dass seinen Bedürfnissen mit einer auf der Mittelstufe fortgesetzten integrierten Sonderschulung nicht hinreichend Rechnung getragen würde (E. 4.7). Abweisung.

Schlagwörter

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Sonderschulung Kindesunterbringung Integration der Kinder Invaliditätsbemessung medizinischer Bedarf des Kindes Schulgesetzgebung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 8 Abs. 2 BV

Basis for considering the best interests of the child in the context of special education.

Art. 10 Abs. 1 BehiG

Legal basis for the provision of special education for children with disabilities.

Art. 20 Abs. 2 BehiG

Deals with the placement and type of special education, relevant to the decision on separative schooling.

§ 36 Abs. 1 VSG

Governs the assessment and determination of special educational needs.

§ 36 Abs. 3 VSG

Relates to the provision of support and placement for children requiring special education.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2023.00537

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2023.00537 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 29.02.2024 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Bildung · Betreff: · Sonderschulung · [Mit den Ausgangsverfügungen wies die Präsidentin der Beschwerdegegnerin den im Mai 2013 geborenen Sohn der Beschwerdeführenden auf Beginn des Schuljahrs 2023/2024 der separativen Sonderschulung in einer 4. Klasse einer Tagessonderschule zu, was die Beschwerdeführenden ablehnen.] Der strittige Zuteilungsentscheid stützt sich auf einen aktuellen schulpsychologischen Bericht, wobei die Kritik der Beschwerdeführenden an diesem nicht verfängt (E. 4.5).

Die elterliche Einschätzung der Schulsituation ihres Sohns, wonach dieser jahrelang erfolgreich integriert worden sei, findet sich in seinem Schuldossier sodann nicht bzw. nur teilweise bestätigt (E. 4.6). Daraus geht vielmehr hervor, dass die streitbetroffene Zuweisung zur separierten Sonderschulung dem Wohl des Sohns der Beschwerdeführenden bestmöglich Rechnung trägt bzw. dass seinen Bedürfnissen mit einer auf der Mittelstufe fortgesetzten integrierten Sonderschulung nicht hinreichend Rechnung getragen würde (E. 4.7). Abweisung. · --- · Stichworte:

· FÖRDERUNG INTEGRATION KINDESWOHL SCHULPSYCHOLOGISCHE ABKLÄRUNG SCHULPSYCHOLOGISCHER BERICHT SEPARATIVE SCHULUNG SEPARIERTE SONDERSCHULUNG SONDERSCHULBEDÜRFTIGKEIT SONDERSCHULE STANDARTISIERTES ABKLÄRUNGSVERFAHREN · Rechtsnormen: · Art. 10 Abs. 1 BehiG Art. 20 Abs. 2 BehiG Art. 8 Abs. 2 BV Art. 11 BV Art. 19 BV Art. 62 Abs. 2 BV Art. 62 Abs. 3 BV Art. 3 KRK § 36 Abs. 1 VSG § 36 Abs. 3 VSG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3