Appeal Regarding Building Permit Denial Based on Access Road Verges
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe case concerns an appeal against a building permit denial where the primary issue was whether the proposed access road sufficiently met development requirements, specifically regarding the lack of verges (banketts). The court reasoned that sufficient development, a prerequisite for construction readiness, requires access roads of three to four meters in width, allowing for different cross-section types. Since the proposed access road was five meters wide, exceeding the minimum width needed for two verges, the court found that the absence of verges was compensated for by the extra width of the roadway, thereby ensuring adequate pedestrian protection, and thus reversed the lower authority's decision regarding insufficient accessibility.
Legislator-Regeste
AmtlichBaubewilligung | Erschliessung; Zufahrtswege ohne Bankett. Die genügende Erschliessung ist eine Grundanforderung, damit ein Grundstück baureif ist und bebaut werden kann (E. 4.2). Zufahrtswege müssen eine Breite von 3 bis 4 Meter aufweisen. Für Zufahrtswege sind drei Querschnittstypen möglich. Beim Typ 1 weist der Querschnitt neben der Fahrbahn jeweils ein begehbares Bankett auf. Anstelle von Banketten ist es auch zulässig, die Fahrbahn entsprechend zu verbreitern, sofern dadurch der Fussgängerschutz dennoch gewährleistet ist. Da der Zufahrtsweg mit 5 Metern auch die Mindestbreite für zwei Bankette (2 x 0,3 m) ohne Weiteres einhält, kann entgegen der Vorinstanz der Querschnittstyp 1 vorliegend angewendet werden, sofern der Fussgängerschutz auch ohne Bankett gewährleistet ist. Die fehlenden Bankette werden durch die Fahrbahnbreite überkompensiert und gewähren einen genügenden Fussgängerschutz (E. 4.4). Abweisung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision is the implied basis for the substantive ruling regarding the requirement for sufficient access routes (Erschliessung) for building readiness.
This provision is the implied basis for the substantive ruling regarding access route requirements, specifically concerning the necessary width and structure.
This provision is the implied basis for the substantive ruling regarding access route requirements, specifically concerning pedestrian protection.
This provision governs the allocation of court costs, cited in the dispositive as the order concludes the case.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2023.00534
--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)
[Druckansicht](/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=223968&W10_KEY=13317013&nTrefferzeile=1&Template=standard/results/printviewdocument.fiw)
--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2023.00534 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 11.04.2024 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung · Erschliessung; Zufahrtswege ohne Bankett. Die genügende Erschliessung ist eine Grundanforderung, damit ein Grundstück baureif ist und bebaut werden kann (E. 4.2). Zufahrtswege müssen eine Breite von 3 bis 4 Meter aufweisen. Für Zufahrtswege sind drei Querschnittstypen möglich.
Beim Typ 1 weist der Querschnitt neben der Fahrbahn jeweils ein begehbares Bankett auf. Anstelle von Banketten ist es auch zulässig, die Fahrbahn entsprechend zu verbreitern, sofern dadurch der Fussgängerschutz dennoch gewährleistet ist. Da der Zufahrtsweg mit 5 Metern auch die Mindestbreite für zwei Bankette (2 x 0,3 m) ohne Weiteres einhält, kann entgegen der Vorinstanz der Querschnittstyp 1 vorliegend angewendet werden, sofern der Fussgängerschutz auch ohne Bankett gewährleistet ist. Die fehlenden Bankette werden durch die Fahrbahnbreite überkompensiert und gewähren einen genügenden Fussgängerschutz (E. 4.4).
Abweisung. · --- · Stichworte: · BANKETTE ERSCHLIESSUNG VERKEHRSSICHERE ERSCHLIESSUNG ZUFAHRTSBREITE ZUFAHRTSWEG · Rechtsnormen: · § 237 Abs. I PBG Art. 3 lit. b VErV Art. 5 Abs. I VErV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3