Exclusion for Minimum Requirements vs. Suitability Criteria
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertA public entity excluded bidders from a tender for multifunctional printers due to alleged non-fulfillment of minimum requirements. The court ruled that minimum requirements are not equivalent to suitability criteria, and only the failure to meet suitability criteria directly mandates exclusion. While the awarding authority has discretion in assessing fulfillment and suitability, and can only be intervened upon for legal violations, the court found that the awarding authority's decision to accept the fulfillment of disputed minimum requirements by certain bidders was legally sound and did not warrant intervention.
Legislator-Regeste
AmtlichSubmission | Lieferung von Multifunktionsdruckern (5 Rahmenverträge). Ausschluss von Mitbeteiligten aufgrund Nichterfüllung von Mindestanforderungen? Musskriterien sind nicht mit Eignungskriterien bzw. Anforderungen gleichzusetzen. Nur Eignungskriterien, nicht aber Musskriterien, betreffen direkt die Eignung des Anbieters. Erfüllt ein Anbieter oder eine Anbieterin die von der Vergabestelle festgelegten Eignungskriterien nicht, so erfolgt ein Verfahrensausschluss (§ 4a Abs. 1 lit. a und c aIVöB-BeitrittsG). Wird eine einzelne Mussanforderung nicht erfüllt, so führt dies demgegenüber im Allgemeinen nicht zwingend zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die in der Ausschreibung enthaltenen Vorgaben an das Produkt müssen sodann sachlich begründet sein. Zwingende Vorgaben, deren Nichterfüllung zu einem Ausschluss führen muss, sind nur dann gerechtfertigt, wenn die Vorgaben konkret als zweckmässig erscheinen. Der Vergabebehörde kommt bei der Beurteilung der Erfüllung, wie bei der Bewertung von Eignungskriterien, ein erheblicher Ermessensspielraum zu, in den das Verwaltungsgericht nicht eingreift. Vorliegend durfte die Vergabebehörde die Erfüllung der strittigen Mindestanforderungen durch die Mitbeteiligten 2, 3 und 5 ohne Rechtsverletzung bejahen. Abweisung.
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KI-generiertVolltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2023.00515
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2023.00515 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 30.05.2024 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Lieferung von Multifunktionsdruckern (5 Rahmenverträge). Ausschluss von Mitbeteiligten aufgrund Nichterfüllung von Mindestanforderungen? Musskriterien sind nicht mit Eignungskriterien bzw. Anforderungen gleichzusetzen. Nur Eignungskriterien, nicht aber Musskriterien, betreffen direkt die Eignung des Anbieters.
Erfüllt ein Anbieter oder eine Anbieterin die von der Vergabestelle festgelegten Eignungskriterien nicht, so erfolgt ein Verfahrensausschluss (§ 4a Abs. 1 lit. a und c aIVöB-BeitrittsG). Wird eine einzelne Mussanforderung nicht erfüllt, so führt dies demgegenüber im Allgemeinen nicht zwingend zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die in der Ausschreibung enthaltenen Vorgaben an das Produkt müssen sodann sachlich begründet sein. Zwingende Vorgaben, deren Nichterfüllung zu einem Ausschluss führen muss, sind nur dann gerechtfertigt, wenn die Vorgaben konkret als zweckmässig erscheinen.
Der Vergabebehörde kommt bei der Beurteilung der Erfüllung, wie bei der Bewertung von Eignungskriterien, ein erheblicher Ermessensspielraum zu, in den das Verwaltungsgericht nicht eingreift. Vorliegend durfte die Vergabebehörde die Erfüllung der strittigen Mindestanforderungen durch die Mitbeteiligten 2, 3 und 5 ohne Rechtsverletzung bejahen. Abweisung. · --- · Stichworte: · AUSSCHLUSS ERMESSEN MINDESTANFORDERUNGEN MUSSKRITERIEN SUBMISSIONSRECHT · Rechtsnormen: · - keine - · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3