Challenge to Contract Award for Patient Transport Services Based on Mandatory Criterion Interpretation
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe case concerns a challenge to a contract award for patient transport services, where the appellant argued the selected bidder failed to meet a mandatory criterion. The court reasoned that mandatory criteria (Musskriterien) must be distinguished from suitability criteria (Eignungskriterien); while failure to meet a suitability criterion leads to mandatory exclusion, failure to meet a single mandatory requirement does not automatically lead to exclusion, granting the awarding authority significant discretion, which the administrative court generally will not review, especially as the appellee persuasively demonstrated and substantiated that the disputed requirement was, in fact, met.
Legislator-Regeste
AmtlichSubmission | Patiententransporte. Fehlende Erfüllung eines Musskriteriums durch die Zuschlagsempfängerin? Musskriterien sind nicht mit Eignungskriterien bzw. Anforderungen gleichzusetzen. Nur Eignungskriterien, nicht aber Musskriterien, betreffen direkt die Eignung der Anbietenden. Ist ein von der Vergabestelle festgelegtes Eignungskriterium nicht erfüllt, so erfolgt ein Verfahrensausschluss (§ 4a Abs. 1 lit. a und c IVöB-BeitrittsG). Wird eine einzelne Mussanforderung nicht erfüllt, so führt dies demgegenüber nicht zwingend zum Ausschluss aus dem Verfahren. Der Vergabebehörde kommt allerdings, wie bei der Bewertung von Eignungskriterien, ein erheblicher Ermessensspielraum zu, in den das Verwaltungsgericht nicht eingreift. Dass die Mitbeteiligte die strittige Anforderung erfüllt, hat der Beschwerdegegner in seiner Beschwerdeantwort überzeugend dargelegt und ist auch belegt (E. 3). Abweisung.
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KI-generiertCited in the case description section that relates to the potential procedural exclusion if an essential requirement is not met.
Cited in the case description section that relates to the potential procedural exclusion if an essential requirement is not met.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2023.00506
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2023.00506 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 11.04.2024 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Patiententransporte. Fehlende Erfüllung eines Musskriteriums durch die Zuschlagsempfängerin? Musskriterien sind nicht mit Eignungskriterien bzw. Anforderungen gleichzusetzen. Nur Eignungskriterien, nicht aber Musskriterien, betreffen direkt die Eignung der Anbietenden. Ist ein von der Vergabestelle festgelegtes Eignungskriterium nicht erfüllt, so erfolgt ein Verfahrensausschluss (§ 4a Abs. 1 lit. a und c IVöB-BeitrittsG).
Wird eine einzelne Mussanforderung nicht erfüllt, so führt dies demgegenüber nicht zwingend zum Ausschluss aus dem Verfahren. Der Vergabebehörde kommt allerdings, wie bei der Bewertung von Eignungskriterien, ein erheblicher Ermessensspielraum zu, in den das Verwaltungsgericht nicht eingreift. Dass die Mitbeteiligte die strittige Anforderung erfüllt, hat der Beschwerdegegner in seiner Beschwerdeantwort überzeugend dargelegt und ist auch belegt (E. 3). Abweisung. · --- · Stichworte: · ANFORDERUNG AUSSCHLUSS ERFÜLLUNG MUSSKRITERIEN SUBMISSIONSRECHT · Rechtsnormen:
· § 4a Abs. I lit. a IVöB-BeitrittsG § 4a Abs. I lit. c IVöB-BeitrittsG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3