Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2023.00475 • VG ZH VB.2023.00475 KI-generiert

Bidder Exclusion Upheld in Public Procurement Dispute Over ICT Experience

Geschäftsnummer VB.2023.00475
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The administrative court dismissed an appeal challenging the exclusion of a bidder from a public procurement process due to the failure to meet an essential qualification criterion requiring proof of experience with two reference projects involving the delivery of ICT equipment. The court reasoned that the appellant's cited reference project did not sufficiently demonstrate the required competence in ICT equipment delivery, thereby validating the awarding authority's determination that the eligibility criterion was not satisfied, making the resulting exclusion an appropriate consequence of the deficiency.

Legislator-Regeste

Amtlich

Submission | Ausschluss aus dem Vergabeverfahren infolge Nichterfüllung eines Eignungskriteriums. Die Beschwerdegegnerin hatte in den Ausschreibungsbedingungen mehrere Eignungskriterien genannt, deren Nichterfüllung zum Ausschluss führen konnte. Vorliegend war mit zwei Referenzprojekten Erfahrung in der Auslieferung von ICT-Geräten nachzuweisen (E. 3.2). Das fragliche Referenzprojekt der Beschwerdeführerin belegt ihre Kompetenz bei der Auslieferung von ICT-Geräten nicht. Die Vergabebehörde hat das betreffende Eignungskriterium zulässigerweise als nicht erfüllt qualifiziert. Der Ausschluss erweist sich als adäquate Folge des Mangels (E. 3.3 f.). Abweisung.

Schlagwörter

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öffentliches Beschaffungswesen Ausschluss eines Anbieters Staatsorgane Offertbewertung verwaltungsrechtlicher Vertrag Prüfung durch den öffentlichen Auftraggeber
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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2023.00475

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2023.00475 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 26.10.2023 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Ausschluss aus dem Vergabeverfahren infolge Nichterfüllung eines Eignungskriteriums. Die Beschwerdegegnerin hatte in den Ausschreibungsbedingungen mehrere Eignungskriterien genannt, deren Nichterfüllung zum Ausschluss führen konnte. Vorliegend war mit zwei Referenzprojekten Erfahrung in der Auslieferung von ICT-Geräten nachzuweisen (E. 3.2).

Das fragliche Referenzprojekt der Beschwerdeführerin belegt ihre Kompetenz bei der Auslieferung von ICT-Geräten nicht. Die Vergabebehörde hat das betreffende Eignungskriterium zulässigerweise als nicht erfüllt qualifiziert. Der Ausschluss erweist sich als adäquate Folge des Mangels (E. 3.3 f.). Abweisung. · --- · Stichworte: · AUSSCHLUSS EIGNUNGSKRITERIUM REFERENZ · Rechtsnormen: · § 4a Abs. I IVöB-BeitrittsG § 4a Abs. I lit. a IVöB-BeitrittsG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3