Marriage Preparation Permit Denied Due to Past Financial Mismanagement
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertA court rejected an application for a short-term residence permit for marriage preparation, upholding the prior denial of a similar request. The applicant, who had lost his previous residency due to delinquency and financial mismanagement, had already initiated marriage proceedings before his prior permit expired. The court found that his past actions, including continued financial irresponsibility and the lack of prior cohabitation or financial support for his fiancée, precluded him from benefiting from freedom of movement rights under marriage and that his situation did not violate the right to marry.
Legislator-Regeste
AmtlichErteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung zur Heirat. | Verweigerung einer Kurzaufenthaltsbewilligung zur Heiratsvorbereitung nach vorangegangener Konkursreiterei / Anwendbarkeit der freizügigkeitsrechtlichen Bestimmungen auf Verlobte. Kognition des Verwaltungsgerichts (E. 1). Voraussetzungen für die Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung zur Heiratsvorbereitung und Prüfung einer allfälligen Legalisierung des Aufenthalts des Beschwerdeführers zwecks Ermöglichung eines Eheschlusses, nachdem dieser seine frühere Niederlassungsbewilligung wegen Delinquenz und Schuldenwirtschaft verloren hatte und weggewiesen wurde (E. 2). Es erscheint zweifelhaft, ob der Beschwerdeführer Anspruch auf Prüfung seines Begehrens um Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung zur Heiratsvorbereitung hat, nachdem seine Heiratspläne bereits vor der Nichtverlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung bekannt waren, er damals schon ein Ehevorbereitungsverfahren eingeleitet hatte und er sich ansonsten auf dem Rechtsmittelweg hätte wehren müssen, wenn er die damalige Interessenabwägung bzw. Rechtsanwendung des Migrationsamts hätte beanstanden wollen (E. 3.3). Jedenfalls stehen der Bewilligungserteilung nach wie vor die von ihm gesetzten Widerrufsgründe entgegen (E. 4) und sind freizügigkeitsrechtliche Ansprüche aufgrund der geplanten Ehe mit einer Bulgarin mangels Unterhaltsgewährung oder früherer häuslicher Gemeinschaft im Herkunftsland bzw. der bis in die jüngste Vergangenheit fortgesetzten Konkursreiterei zu verneinen (E. 5). Keine Verletzung des Rechts auf Ehe (E. 6). Ausgangsgemässe Regelung der Kosten und Entschädigungsfolgen und Abweisung des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege zufolge offensichtlicher Aussichtslosigkeit (E. 8). Rechtsmittelbelehrung (E. 9). Abweisung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
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KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited as a reason for denying the permit, as the grounds for revocation of the applicant's previous permit still apply.
Cited as a reason for denying the permit, as freedom of movement rights are denied due to the planned marriage.
Used to deny the request for legal aid due to its obvious lack of prospects.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2023.00443
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2023.00443 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 04.10.2023 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 29.08.2024 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung zur Heirat. · Verweigerung einer Kurzaufenthaltsbewilligung zur Heiratsvorbereitung nach vorangegangener Konkursreiterei / Anwendbarkeit der freizügigkeitsrechtlichen Bestimmungen auf Verlobte.
Kognition des Verwaltungsgerichts (E. 1). Voraussetzungen für die Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung zur Heiratsvorbereitung und Prüfung einer allfälligen Legalisierung des Aufenthalts des Beschwerdeführers zwecks Ermöglichung eines Eheschlusses, nachdem dieser seine frühere Niederlassungsbewilligung wegen Delinquenz und Schuldenwirtschaft verloren hatte und weggewiesen wurde (E. 2). Es erscheint zweifelhaft, ob der Beschwerdeführer Anspruch auf Prüfung seines Begehrens um Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung zur Heiratsvorbereitung hat, nachdem seine Heiratspläne bereits vor der Nichtverlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung bekannt waren, er damals schon ein Ehevorbereitungsverfahren eingeleitet hatte und er sich ansonsten auf dem Rechtsmittelweg hätte wehren müssen, wenn er die damalige Interessenabwägung bzw. Rechtsanwendung des Migrationsamts hätte beanstanden wollen (E. 3.3).
Jedenfalls stehen der Bewilligungserteilung nach wie vor die von ihm gesetzten Widerrufsgründe entgegen (E.
4) und sind freizügigkeitsrechtliche Ansprüche aufgrund der geplanten Ehe mit einer Bulgarin mangels Unterhaltsgewährung oder früherer häuslicher Gemeinschaft im Herkunftsland bzw. der bis in die jüngste Vergangenheit fortgesetzten Konkursreiterei zu verneinen (E. 5). Keine Verletzung des Rechts auf Ehe (E. 6). Ausgangsgemässe Regelung der Kosten und Entschädigungsfolgen und Abweisung des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege zufolge offensichtlicher Aussichtslosigkeit (E. 8). Rechtsmittelbelehrung (E. 9). Abweisung. · --- · Stichworte:
· BULGARIEN EHEVORBEREITUNGSVERFAHREN FAMILIENANGEHÖRIGE GEFÄHRDUNG DER ÖFFENTLICHEN ORDNUNG GEFÄHRDUNG DER ÖFFENTLICHEN SICHERHEIT KONKUBINAT KONKURS KONKURSREITEREI KURZAUFENTHALTSBEWILLIGUNG NORDMAZEDONIEN RECHTMÄSSIGER AUFENTHALT SCHULDENWIRTSCHAFT VERLOBT WIEDERERWÄGUNG WIEDERERWÄGUNGSGESUCH · Rechtsnormen: · Art. 2 Abs. II AIG Art. 17 Abs. II AIG Art. 30 Abs. I lit. b AIG Art. 51 Abs. I lit. b AIG Art. 62 Abs. I lit. a AIG Art. 62 Abs. I lit. d AIG Art. 63 Abs. I lit. a AIG Art. 63 Abs. I lit. b AIG Art. 90 AIG Art. 96 Abs. I AIG Art. 14 BV Art. 36 BV Art. 8 Abs. I EMRK Art. 8 Abs. II EMRK Art. 12 EMRK Art. 14 EMRK Art. 7 FZA Art. 3 Abs. I Anhang I FZA Art. 3 Abs. II Anhang I FZA Art. 3 Abs. II lit. a Anhang I FZA Art. 5 Anhang I FZA Art. 6 Abs. I Anhang I FZA Art. 12 Abs. I Anhang I FZA Art. 23 Abs. II VEP § 16 Abs. I VRG Art. 31 VZAE Art. 77a Abs. I lit. b VZAE Art. 98 Abs. IV ZGB Art. 2 lit. e ZV-EJPD · Publikationen:
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