Contract Award Evaluation and Bidder Commitment in Civil Engineering Contracts
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe administrative court upheld a decision regarding the awarding of civil engineering contracts, confirming that bidders must truthfully complete their offers and that an offer represents a binding commitment to perform the required service. The court reasoned that the awarding authority is entitled to rely on a bidder's commitment to fulfill contractual obligations unless there are concrete indications to the contrary, and further found no fault in the awarding authority's evaluation of the award criteria, which falls within its significant discretionary margin, including the assessment of variant proposals submitted by the complainants.
Legislator-Regeste
AmtlichSubmission | Vergabe von (Tief-)Bauleistungen: Erfüllung der Eignungskriterien durch die Zuschlagsempfängerin; Bewertung der Zuschlagskriterien. Die Anbietenden sind erstens verpflichtet, die Offerte wahrheitsgemäss auszufüllen (vgl. § 4a Abs. 1 lit. i aIVöB-BeitrittsG). Zweitens stellt ein Angebot eine verbindliche Vertragsofferte dar, mit der sich die Anbieterin – sofern der Vertrag zustande kommt – verpflichtet, die verlangte Leistung zu erbringen. Sollte sich erweisen, dass die Leistung nicht dem Angebotenen bzw. vertraglich Vereinbarten entspricht, stehen der Vergabestelle die kauf- oder werkvertraglichen Rechtsbehelfe zur Verfügung. Die Vergabestelle darf sich nach dem Ausgeführten darauf verlassen, dass eine Anbieterin den Vertragspflichten nachkommen wird, solange wie vorliegend keine konkreten gegenteiligen Hinweise bestehen (E. 3.2). Die Bewertung der Zuschlagskriterien, welche innerhalb des diesbezüglich grossen Ermessensspielraums der Vergabebehörde liegt, ist nicht zu beanstanden (E. 4). Dies gilt auch für die Bewertung der von den Beschwerdeführerinnen eingereichten Varianten (E. 5). Abweisung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
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KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis article was applied to decide on the costs of the proceedings following the dismissal of the appeal.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2023.00423
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2023.00423 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 21.12.2023 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Vergabe von (Tief-)Bauleistungen: Erfüllung der Eignungskriterien durch die Zuschlagsempfängerin; Bewertung der Zuschlagskriterien. Die Anbietenden sind erstens verpflichtet, die Offerte wahrheitsgemäss auszufüllen (vgl. § 4a Abs. 1 lit. i aIVöB-BeitrittsG). Zweitens stellt ein Angebot eine verbindliche Vertragsofferte dar, mit der sich die Anbieterin – sofern der Vertrag zustande kommt – verpflichtet, die verlangte Leistung zu erbringen.
Sollte sich erweisen, dass die Leistung nicht dem Angebotenen bzw. vertraglich Vereinbarten entspricht, stehen der Vergabestelle die kauf- oder werkvertraglichen Rechtsbehelfe zur Verfügung. Die Vergabestelle darf sich nach dem Ausgeführten darauf verlassen, dass eine Anbieterin den Vertragspflichten nachkommen wird, solange wie vorliegend keine konkreten gegenteiligen Hinweise bestehen (E. 3.2). Die Bewertung der Zuschlagskriterien, welche innerhalb des diesbezüglich grossen Ermessensspielraums der Vergabebehörde liegt, ist nicht zu beanstanden (E. 4).
Dies gilt auch für die Bewertung der von den Beschwerdeführerinnen eingereichten Varianten (E. 5). Abweisung. · --- · Stichworte: · BEWERTUNG EIGNUNGSKRITERIEN GLOBALANGEBOT REFERENZEN REFERENZOBJEKT SUBMISSIONSRECHT VARIANTENANGEBOT ZUSCHLAGSKRITERIEN · Rechtsnormen: · Art. 13 lit. h IVöB § 4a Abs. I lit. a IVöB-BeitrittsG § 4a Abs. I lit. c IVöB-BeitrittsG § 4a Abs. I lit. i IVöB-BeitrittsG § 22 SubmV § 33 SubmV § 38 Abs. III lit. d SubmV § 38 Abs. III lit. e SubmV § 38II SubmV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3