Appeal Regarding Building Permit Requirement for Antenna Power Adjustment
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court addressed an appeal against an order to submit a building permit application for the adjustment of adaptive mobile communication antennas involving the activation of a correction factor. The court reasoned that because the change from operating under the worst-case scenario to operating with the correction factor results in an effective increase in transmission power, this constitutes a change in the operation of a facility that typically carries significant consequences regarding environmental and planning impacts, thereby triggering a mandatory building permit requirement under federal law pursuant to Article 22 of the Spatial Planning Act (RPG), and this mandatory requirement is not negated by the relevant provision in the Ordinance on Protection against Non-Ionizing Radiation (NISV).
Legislator-Regeste
AmtlichAufforderung Einreichung Baugesuch | Aufforderung zur Einreichung eines Baugesuchs für die Anpassung adaptiver Mobilfunkantennen; Aktivierung Korrekturfaktor. Es besteht aufgrund von Art. 22 RPG bereits von Bundesrechts wegen eine Baubewilligungspflicht: Ein Wechsel vom Betrieb einer Mobilfunkantenne im Rahmen des Worst-Case-Szenarios zu einem Betrieb unter Berücksichtigung des Korrekturfaktors ist mit einer faktischen Erhöhung der Sendeleistung verbunden. Dabei handelt es sich in aller Regel um eine Änderung des Betriebs einer Anlage, mit der im Allgemeinen nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge so wichtige Folgen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Umwelt und Planung verbunden sind, dass ein Interesse der Öffentlichkeit bzw. der Nachbarn an einer vorgängigen Kontrolle besteht (E. 3.1.1 ff.). Ziff. 62 Abs. 5bis Anhang 1 NISV steht dem nicht entgegen, da diese keine Aussage zur Baubewilligungspflicht macht (E. 3.1.4). Abweisung.
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KI-generiertVolltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2023.00396
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2023.00396 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 27.06.2024 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Aufforderung Einreichung Baugesuch · Aufforderung zur Einreichung eines Baugesuchs für die Anpassung adaptiver Mobilfunkantennen; Aktivierung Korrekturfaktor. Es besteht aufgrund von Art. 22 RPG bereits von Bundesrechts wegen eine Baubewilligungspflicht: Ein Wechsel vom Betrieb einer Mobilfunkantenne im Rahmen des Worst-Case-Szenarios zu einem Betrieb unter Berücksichtigung des Korrekturfaktors ist mit einer faktischen Erhöhung der Sendeleistung verbunden.
Dabei handelt es sich in aller Regel um eine Änderung des Betriebs einer Anlage, mit der im Allgemeinen nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge so wichtige Folgen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Umwelt und Planung verbunden sind, dass ein Interesse der Öffentlichkeit bzw. der Nachbarn an einer vorgängigen Kontrolle besteht (E. 3.1.1 ff.). Ziff. 62 Abs. 5bis Anhang 1 NISV steht dem nicht entgegen, da diese keine Aussage zur Baubewilligungspflicht macht (E. 3.1.4). Abweisung. · --- · Stichworte: · BAUBEWILLIGUNGSPFLICHT KORREKTURFAKTOR ORDENTLICHES VERFAHREN · Rechtsnormen:
· Art. 29 BV Art. 29a BV Art. 22 Abs. I RPG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3