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VB.2023.00378 • VG ZH VB.2023.00378 KI-generiert

Suspensive Effect of Exclusion Order Appeal and Right to be Heard Violation

Geschäftsnummer VB.2023.00378
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)
Kostenauflage zulasten Vorinstanz / Staat

Legislator-Zusammenfassung

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The applicant sought the suspensive effect for their appeal against an exclusion order, a measure that, by law, does not automatically possess such an effect, leading them to request it from the compulsory measures court based on an analogy to relevant procedural law. The court found that the lower court erred by ruling on the request immediately upon receiving the appeal without reviewing the case files and before any formal application for suspensive effect was made, which violated the applicant's right to be heard guaranteed by the constitutional provision on a right to be heard, rendering the lower court's subsequent rejection of the request unlawful and voidable.

Legislator-Regeste

Amtlich

Eingrenzung (GI230062-L): aufschiebende Wirkung | Zwischenentscheid über die aufschiebende Wirkung. Beschwerden gegen die Anordnung von Ein- oder Ausgrenzungen kommt von Gesetzes wegen keine aufschiebende Wirkung zu (Art. 74 Abs. 3 AIG). Die Beschwerdeführerin hat beim Zwangsmassnahmengericht in analoger Anwendung von § 25 VRG um Gewährung der aufschiebenden Wirkung ersucht. Das Zwangsmassnahmengericht hat über das Begehren bereits unmittelbar nach Beschwerdeeingang und folglich ohne Kenntnis der Vorakten entschieden, wofür keine Veranlassung bestand. Über die aufschiebende Wirkung wäre vielmehr – mangels eines entsprechenden Antrags – nicht superprovisorisch, sondern zumindest erst nach Einsichtnahme in die Vorakten zu entscheiden gewesen. Mit der unbegründeten Abweisung des Begehrens um Gewährung der aufschiebenden Wirkung hat das Zwangsmassnahmengericht sodann seine aus Art. 29 BV fliessende Begründungspflicht verletzt. Damit erweist sich die angefochtene Verfügung als gehörsverweigernd und rechtswidrig. Gutheissung.

Schlagwörter

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Fernhaltemassnahme Anspruch auf rechtliches Gehör Verletzung von Verfahrensrechten aufschiebende Wirkung Wirkungen der Vorabentscheidungsurteile Ausweisung aus einer Wohnung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 29 BV

The lower court violated its duty to provide reasoning derived from this constitutional article when rejecting the request for suspensive effect.

§ 25 VRG

The lower court was to decide on the request for suspensive effect by analogy with this procedural rule.

Art. 74 Abs. III AIG

This article establishes that appeals against orders of confinement or expulsion do not have suspensive effect by law.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2023.00378

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2023.00378 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 25.10.2023 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Eingrenzung (GI230062-L): aufschiebende Wirkung · Zwischenentscheid über die aufschiebende Wirkung. Beschwerden gegen die Anordnung von Ein- oder Ausgrenzungen kommt von Gesetzes wegen keine aufschiebende Wirkung zu (Art. 74 Abs. 3 AIG). Die Beschwerdeführerin hat beim Zwangsmassnahmengericht in analoger Anwendung von § 25 VRG um Gewährung der aufschiebenden Wirkung ersucht.

Das Zwangsmassnahmengericht hat über das Begehren bereits unmittelbar nach Beschwerdeeingang und folglich ohne Kenntnis der Vorakten entschieden, wofür keine Veranlassung bestand. Über die aufschiebende Wirkung wäre vielmehr – mangels eines entsprechenden Antrags – nicht superprovisorisch, sondern zumindest erst nach Einsichtnahme in die Vorakten zu entscheiden gewesen. Mit der unbegründeten Abweisung des Begehrens um Gewährung der aufschiebenden Wirkung hat das Zwangsmassnahmengericht sodann seine aus Art. 29 BV fliessende Begründungspflicht verletzt.

Damit erweist sich die angefochtene Verfügung als gehörsverweigernd und rechtswidrig. Gutheissung. · --- · Stichworte: · AUFSCHIEBENDE WIRKUNG BEGRÜNDUNGSPFLICHT FESTSTELLUNGSENTSCHEID SUPERPROVISORISCHE MASSNAHME UNVERZÜGLICH VORSORGLICHE MASSNAHME ZWISCHENENTSCHEID · Rechtsnormen: · Art. 74 Abs. III AIG Art. 29 BV § 25 VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3