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VB.2023.00357 • VG ZH VB.2023.00357 KI-generiert

Brazilian National Residency Permit Extension Appeal

Geschäftsnummer VB.2023.00357
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court reviewed the appeal against the decision not to extend the residency permit of a 49-year-old national from Brazil who had entered Switzerland approximately four years prior with her then-minor Swiss daughter. The court reasoned that the lower authority's discretionary decision to deny the extension was unlawful because it failed to give sufficient weight to the relationship between the applicant and her Swiss daughter, who is being developed as a volleyball talent, and inadequately considered the applicant's very good integration, concluding that the applicant could no longer derive a claim for extension under Article 8 ECHR, yet ultimately upholding the appeal due to the flawed balancing of interests.

Legislator-Regeste

Amtlich

Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung | [Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung einer heute 49-jährigen Brasilianerin, die vor rund vier Jahren mit ihrer damals minderjährigen Schweizer Tochter in die Schweiz eingereist war.] Die Beschwerdeführerin kann aus Art. 8 EMRK keinen Anspruch auf Verlängerunng ihrer Aufenthaltsbewilligung (mehr) ableiten (E. 2). Der Entscheid der Vorinstanz, die Aufenthaltsbewilligung der Beschwerdeführerin im Rahmen des pflichtgemässen Ermessens nicht zu verlängern, ist rechtswidrig. Insbesondere mass sie der Beziehung zwischen der Beschwerdeführerin und ihrer Schweizer Tochter (die hier als Volleyballtalent gefördert wird) zu wenig Gewicht zu. Ebenso gewichtete die Vorinstanz die sehr gute Integration der Beschwerdeführerin zu wenig (zum Ganzen E. 3). Gutheissung.

Schlagwörter

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Aufenthaltsbewilligungen Verlängerung der Ausschaffungshaft Nichtigerklärung der erleichterten Einbürgerung Bürgerrecht Mündigkeit Überschreitung der Visumsdauer

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 8 EMRK
The court allowed the appeal, finding that the refusal to extend the residence permit was contrary to the applicant's rights derived from this article.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 8 EMRK

The court allowed the appeal, finding that the refusal to extend the residence permit was contrary to the applicant's rights derived from this article.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2023.00357

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2023.00357 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 28.09.2023 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung · [Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung einer heute 49-jährigen Brasilianerin, die vor rund vier Jahren mit ihrer damals minderjährigen Schweizer Tochter in die Schweiz eingereist war.] Die Beschwerdeführerin kann aus Art. 8 EMRK keinen Anspruch auf Verlängerunng ihrer Aufenthaltsbewilligung (mehr) ableiten (E. 2).

Der Entscheid der Vorinstanz, die Aufenthaltsbewilligung der Beschwerdeführerin im Rahmen des pflichtgemässen Ermessens nicht zu verlängern, ist rechtswidrig. Insbesondere mass sie der Beziehung zwischen der Beschwerdeführerin und ihrer Schweizer Tochter (die hier als Volleyballtalent gefördert wird) zu wenig Gewicht zu. Ebenso gewichtete die Vorinstanz die sehr gute Integration der Beschwerdeführerin zu wenig (zum Ganzen E. 3). Gutheissung. · --- · Stichworte: · AUFENTHALTSBEWILLIGUNG BRASILIEN ERMESSEN ERWERBSTÄTIGKEIT INTEGRATION SPRACHKENNTNISSE · Rechtsnormen:

· Art. 8 EMRK · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3