Brazilian National Residency Permit Extension Appeal
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court reviewed the appeal against the decision not to extend the residency permit of a 49-year-old national from Brazil who had entered Switzerland approximately four years prior with her then-minor Swiss daughter. The court reasoned that the lower authority's discretionary decision to deny the extension was unlawful because it failed to give sufficient weight to the relationship between the applicant and her Swiss daughter, who is being developed as a volleyball talent, and inadequately considered the applicant's very good integration, concluding that the applicant could no longer derive a claim for extension under Article 8 ECHR, yet ultimately upholding the appeal due to the flawed balancing of interests.
Legislator-Regeste
AmtlichNichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung | [Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung einer heute 49-jährigen Brasilianerin, die vor rund vier Jahren mit ihrer damals minderjährigen Schweizer Tochter in die Schweiz eingereist war.] Die Beschwerdeführerin kann aus Art. 8 EMRK keinen Anspruch auf Verlängerunng ihrer Aufenthaltsbewilligung (mehr) ableiten (E. 2). Der Entscheid der Vorinstanz, die Aufenthaltsbewilligung der Beschwerdeführerin im Rahmen des pflichtgemässen Ermessens nicht zu verlängern, ist rechtswidrig. Insbesondere mass sie der Beziehung zwischen der Beschwerdeführerin und ihrer Schweizer Tochter (die hier als Volleyballtalent gefördert wird) zu wenig Gewicht zu. Ebenso gewichtete die Vorinstanz die sehr gute Integration der Beschwerdeführerin zu wenig (zum Ganzen E. 3). Gutheissung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
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KI-generiertThe court allowed the appeal, finding that the refusal to extend the residence permit was contrary to the applicant's rights derived from this article.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2023.00357
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2023.00357 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 28.09.2023 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung · [Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung einer heute 49-jährigen Brasilianerin, die vor rund vier Jahren mit ihrer damals minderjährigen Schweizer Tochter in die Schweiz eingereist war.] Die Beschwerdeführerin kann aus Art. 8 EMRK keinen Anspruch auf Verlängerunng ihrer Aufenthaltsbewilligung (mehr) ableiten (E. 2).
Der Entscheid der Vorinstanz, die Aufenthaltsbewilligung der Beschwerdeführerin im Rahmen des pflichtgemässen Ermessens nicht zu verlängern, ist rechtswidrig. Insbesondere mass sie der Beziehung zwischen der Beschwerdeführerin und ihrer Schweizer Tochter (die hier als Volleyballtalent gefördert wird) zu wenig Gewicht zu. Ebenso gewichtete die Vorinstanz die sehr gute Integration der Beschwerdeführerin zu wenig (zum Ganzen E. 3). Gutheissung. · --- · Stichworte: · AUFENTHALTSBEWILLIGUNG BRASILIEN ERMESSEN ERWERBSTÄTIGKEIT INTEGRATION SPRACHKENNTNISSE · Rechtsnormen:
· Art. 8 EMRK · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3