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VB.2023.00353 • VG ZH VB.2023.00353 KI-generiert

Administrative Court Dismissal Due to Withdrawal of Traffic Order Appeal

Geschäftsnummer VB.2023.00353
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang struck_off

Legislator-Zusammenfassung

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The administrative court dealt with an appeal concerning a traffic order where the appellant explicitly, completely, and unconditionally withdrew their remedy before the decision on the appeal was dispatched, leading the court to dismiss the proceedings as terminated by withdrawal. The court reasoned that the effort expended by the administrative court up to the receipt of the withdrawal must be factored into the cost assessment of the dismissal decision, applying only a moderate reduction in costs given the advanced stage of the proceedings.

Legislator-Regeste

Amtlich

Verkehrsanordnung | [temporäre Verkehrsanordnungen; Beschwerderückzug] Die Beschwerdeführerin hat ihr Rechtsmittel vor Versand des Beschwerdeentscheids ausdrücklich, vollständig und vorbehaltslos zurückgezogen; das Verfahren ist folglich als durch Rückzug erledigt abzuschreiben (E. 1.2). Der bis zum Eingang des Beschwerderückzugs getätigte Aufwand des Verwaltungsgerichts ist im Rahmen der Kostenfestsetzung des Abschreibungsentscheids mitzuberücksichtigen (E. 2.1). Vorliegend rechtfertigt sich angesichts des fortgeschrittenen Verfahrensstadiums nur eine gemässigte Kostenreduktion (E. 2.2). Verfahren als durch Rückzug der Beschwerde erledigt abgeschrieben.

Schlagwörter

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Einstellung des Strassenverkehrsverfahrens Verwaltungskosten Rücknahme der Verwaltungsverfügung Herabsetzung der Verfahrenskosten Nichtigkeitsklage im Gemeinschaftsrecht Dauerverfügung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 66 Abs. 1 BGG

This provision likely governs the allocation of court costs in the final decision concerning the withdrawal of the appeal.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2023.00353

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2023.00353 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 27.10.2023 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Übriges Verwaltungsrecht · Betreff: · Verkehrsanordnung · [temporäre Verkehrsanordnungen; Beschwerderückzug] Die Beschwerdeführerin hat ihr Rechtsmittel vor Versand des Beschwerdeentscheids ausdrücklich, vollständig und vorbehaltslos zurückgezogen; das Verfahren ist folglich als durch Rückzug erledigt abzuschreiben (E. 1.2).

Der bis zum Eingang des Beschwerderückzugs getätigte Aufwand des Verwaltungsgerichts ist im Rahmen der Kostenfestsetzung des Abschreibungsentscheids mitzuberücksichtigen (E. 2.1). Vorliegend rechtfertigt sich angesichts des fortgeschrittenen Verfahrensstadiums nur eine gemässigte Kostenreduktion (E. 2.2). Verfahren als durch Rückzug der Beschwerde erledigt abgeschrieben. · --- · Stichworte: · KOSTENBEMESSUNG RÜCKZUG · Rechtsnormen: · - keine - · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 5