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VB.2023.00352 • VG ZH VB.2023.00352 KI-generiert

Withdrawal of Driving License for Motorway Barrier Contact Upheld

Geschäftsnummer VB.2023.00352
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The administrative court dismissed an appeal against the withdrawal of a driving license due to a vehicle touching the median barrier on a motorway, reasoning that this constituted a serious danger to other road users, particularly on high-speed roads where such incidents risk significant rear-end collisions. The court classified the act as a "medium-serious offense" under traffic law, balancing the degree of danger to others against the driver's culpability, finding that a vehicle no longer under control on a motorway inherently creates a serious risk, thus justifying the license withdrawal.

Legislator-Regeste

Amtlich

Führerausweisentzug | Führerausweisentzug; Touchieren der Mittelleitplanke. Das Strassenverkehrsgesetz unterscheidet zwischen leichten, mittelschweren und schweren Widerhandlungen. Ist die Gefährdung der Sicherheit anderer gering, aber das Verschulden hoch, oder umgekehrt die Gefährdung hoch und das Verschulden gering, liegt eine mittelschwere Widerhandlung vor (E. 3). Ein vom Lenker nicht mehr beherrschtes Fahrzeug bedeutet insbesondere auf Autobahnen, wo ausschliesslich mit hohen Geschwindigkeiten gefahren wird, immer eine ernstliche Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer. Es besteht vor allem das Risiko von Auffahrunfällen mit erheblichen Folgen für die Beteiligten (E. 4.2). Abweisung.

Schlagwörter

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Führerausweisentzug Strassenverkehrsrecht Auffahrunfall Rücknahme der Verwaltungsverfügung Kontrollfahrt Autobahnvignette

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 16b Abs. I lit. a SVG

This provision is the legal basis for the administrative measure concerning the withdrawal of the driving license, which was the subject of the appeal that was dismissed.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2023.00352

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2023.00352 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 26.04.2024 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Administrativmassnahmen im Strassenverkehr · Betreff: · Führerausweisentzug · Führerausweisentzug; Touchieren der Mittelleitplanke. Das Strassenverkehrsgesetz unterscheidet zwischen leichten, mittelschweren und schweren Widerhandlungen. Ist die Gefährdung der Sicherheit anderer gering, aber das Verschulden hoch, oder umgekehrt die Gefährdung hoch und das Verschulden gering, liegt eine mittelschwere Widerhandlung vor (E. 3).

Ein vom Lenker nicht mehr beherrschtes Fahrzeug bedeutet insbesondere auf Autobahnen, wo ausschliesslich mit hohen Geschwindigkeiten gefahren wird, immer eine ernstliche Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer. Es besteht vor allem das Risiko von Auffahrunfällen mit erheblichen Folgen für die Beteiligten (E. 4.2). Abweisung. · --- · Stichworte: · AUTOBAHN FÜHRERAUSWEISENTZUG KOLLISION LEITPLANKE MITTELSCHWERE WIDERHANDLUNG GEGEN DAS SVG · Rechtsnormen: · Art. 16b Abs. I lit. a SVG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3