Federal Approval of Mobile Phone Antenna: ISOS Area and Expert Consultation Dispute
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court ruled in favor of the appellant, holding that the approval of a mobile phone antenna is a federal task, making federal law directly applicable. Because the planned antenna is located within an ISOS area and near another ISOS building group, and the cantonal expert authority was not consulted, a potential impairment of the protected inventory object cannot be definitively ruled out. Therefore, the failure to involve the federal office for spatial development in assessing whether an expert opinion was needed constitutes a violation of federal law.
Legislator-Regeste
AmtlichBaubewilligung Mobilfunkanlage | Mobilfunkantenne; ISOS; Beizug der kantonalen Fachstelle. Die Bewilligung einer Mobilfunkanlage stellt – auch innerhalb der Bauzone – eine Bundesaufgabe im Sinn von Art. 78 Abs. 2 BV und Art. 2 NHG dar, weshalb das NHG und seine Ausführungserlasse direkt anwendbar sind. Kann bei der Erfüllung einer Bundesaufgabe ein Objekt, das in einem Inventar des Bundes nach Art. 5 NHG aufgeführt ist, erheblich beeinträchtigt werden oder stellen sich in diesem Zusammenhang grundsätzliche Fragen, so hat die zuständige Fachstelle ein Gutachten zu verfassen. Soweit für die Erfüllung einer Bundesaufgabe der Kanton zuständig ist, beurteilt die kantonale Fachstelle nach Art. 25 Abs. 2 NHG, ob ein Gutachten der ENHK oder EKD erforderlich ist (E. 4.2). Die geplante Mobilfunkantenne befindet sich in einem ISOS-Gebiet mit dem Erhaltungsziel C. Sodann befindet sich rund 70 m von der geplanten Antenne eine ISOS-Baugruppe mit der Erhaltungsziel B (E. 4.3). Unbestrittenermassen wurde die kantonale Fachstelle nicht beigezogen (E. 4.4). Eine Beeinträchtigung eines Inventarobjekts kann nicht offensichtlich ausgeschlossen werden. Vor diesem Hintergrund liegt im unterlassenen Einbezug des ARE für die Beurteilung, ob ein Gutachten der ENHK oder EKD einzuholen ist, eine Verletzung von Art. 7 NHG (E. 4.5). Gutheissung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThe court cited this article to establish that the failure to involve the cantonal specialist agency constituted a violation of the law.
This provision was referenced in relation to the cantonal specialist agency's assessment of whether expert opinions from ENHK or EKD were necessary.
This provision is mentioned as a legal norm, likely providing context for the application of other NHG articles, although its direct application in the dispositive is implicit through the mention of federal tasks.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2023.00324
--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)
[Druckansicht](/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224186&W10_KEY=13317011&nTrefferzeile=1&Template=standard/results/printviewdocument.fiw)
--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2023.00324 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 11.07.2024 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung Mobilfunkanlage · Mobilfunkantenne; ISOS; Beizug der kantonalen Fachstelle. Die Bewilligung einer Mobilfunkanlage stellt – auch innerhalb der Bauzone – eine Bundesaufgabe im Sinn von Art. 78 Abs. 2 BV und Art. 2 NHG dar, weshalb das NHG und seine Ausführungserlasse direkt anwendbar sind.
Kann bei der Erfüllung einer Bundesaufgabe ein Objekt, das in einem Inventar des Bundes nach Art. 5 NHG aufgeführt ist, erheblich beeinträchtigt werden oder stellen sich in diesem Zusammenhang grundsätzliche Fragen, so hat die zuständige Fachstelle ein Gutachten zu verfassen. Soweit für die Erfüllung einer Bundesaufgabe der Kanton zuständig ist, beurteilt die kantonale Fachstelle nach Art. 25 Abs. 2 NHG, ob ein Gutachten der ENHK oder EKD erforderlich ist (E. 4.2). Die geplante Mobilfunkantenne befindet sich in einem ISOS-Gebiet mit dem Erhaltungsziel C.
Sodann befindet sich rund 70 m von der geplanten Antenne eine ISOS-Baugruppe mit der Erhaltungsziel B (E. 4.3). Unbestrittenermassen wurde die kantonale Fachstelle nicht beigezogen (E. 4.4). Eine Beeinträchtigung eines Inventarobjekts kann nicht offensichtlich ausgeschlossen werden. Vor diesem Hintergrund liegt im unterlassenen Einbezug des ARE für die Beurteilung, ob ein Gutachten der ENHK oder EKD einzuholen ist, eine Verletzung von Art. 7 NHG (E. 4.5). Gutheissung. · --- · Stichworte: · BUNDESAUFGABEN FACHSTELLE GUTACHTEN ISOS MOBILFUNKANTENNE · Rechtsnormen:
· Art. 6 Abs. I NHG Art. 7 Abs. I NHG Art. 25 Abs. II NHG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3