Building Permit Appeal Dismissed Due to Lack of Notification Request and Clear Construction Intent
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court dismissed an appeal against a building permit, ruling that the appellant had not requested notification and that a new staking of the property was sufficiently evident to require a new notification request if they wished to object. The court reasoned that when considering preliminary measures like a stop-work order, the main case's prognosis is crucial; if the main case appears hopeless upon initial review, preliminary measures are unwarranted. The court found that a new staking is clearly indicative of planned construction, and neighbors are expected to react to such changes, especially after a reasonable time lapse between the removal of initial stakes and the erection of new ones, thus the main case prognosis was clearly against the appellant.
Legislator-Regeste
AmtlichBaubewilligung | Vorsorglicher Baustopp; Erkennbarkeit einer neuen Aussteckung. Die Beschwerdeführerin hat kein Zustellbegehren gestellt (E. 2). Bei vorsorglichen Massnahmen soll die Hauptsachenprognose berücksichtigt werden, wenn sie eindeutig ist. Erscheint das Begehren in der Hauptsache bei summarischer Beurteilung als aussichtslos bzw. besitzt dieses keine "ernsthafte[n] Erfolgsaussichten", sind die Voraussetzungen zur Anordnung vorsorglicher Massnahmen von vornherein nicht gegeben, sodass sich die Prüfung der weiteren Voraussetzungen erübrigt (E. 3.2). § 316 Abs. 2 PBG geht davon aus, dass eine Profilierung ins Auge springt und anzeigt, dass bauliche Massnahmen geplant sind. Daher kann von interessierten Nachbarn grundsätzlich verlangt werden, dass sie auf eine neue Aussteckung wieder neu reagieren und ein zweites Zustellbegehren einreichen. Das Vorliegen eines neuen oder veränderten Projekts kann auch dadurch deutlich erkennbar sein, dass zwischen Entfernung der ersten Bauprofile und Errichtung der Visiere für das zweite Baugesuch eine angemessene Zeit verstreicht (E. 3.5.2). Die Hauptsachenprognose fällt klar zu Lasten der Beschwerdeführerin aus. Abweisung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited as the legal basis for the expectation that neighbors should react to a new staking out and submit a second request for notification.
Cited in relation to the assessment of the main case prognosis for precautionary measures.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2023.00297
--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)
[Druckansicht](/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=223397&W10_KEY=13317018&nTrefferzeile=1&Template=standard/results/printviewdocument.fiw)
--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2023.00297 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 19.07.2023 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung · Vorsorglicher Baustopp; Erkennbarkeit einer neuen Aussteckung. Die Beschwerdeführerin hat kein Zustellbegehren gestellt (E. 2). Bei vorsorglichen Massnahmen soll die Hauptsachenprognose berücksichtigt werden, wenn sie eindeutig ist. Erscheint das Begehren in der Hauptsache bei summarischer Beurteilung als aussichtslos bzw. besitzt dieses keine "ernsthafte[n] Erfolgsaussichten", sind die Voraussetzungen zur Anordnung vorsorglicher Massnahmen von vornherein nicht gegeben, sodass sich die Prüfung der weiteren Voraussetzungen erübrigt (E. 3.2).
§ 316 Abs. 2 PBG geht davon aus, dass eine Profilierung ins Auge springt und anzeigt, dass bauliche Massnahmen geplant sind. Daher kann von interessierten Nachbarn grundsätzlich verlangt werden, dass sie auf eine neue Aussteckung wieder neu reagieren und ein zweites Zustellbegehren einreichen. Das Vorliegen eines neuen oder veränderten Projekts kann auch dadurch deutlich erkennbar sein, dass zwischen Entfernung der ersten Bauprofile und Errichtung der Visiere für das zweite Baugesuch eine angemessene Zeit verstreicht (E. 3.5.2). Die Hauptsachenprognose fällt klar zu Lasten der Beschwerdeführerin aus.
Abweisung. · --- · Stichworte: · AUSSTECKUNG HAUPTSACHENPROGNOSE VORSORGLICHE MASSNAHME ZUSTELLBEGEHREN · Rechtsnormen: · § 316 Abs. II PBG § 6 VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3