Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2023.00265 • VG ZH VB.2023.00265 KI-generiert

Interpolation Method Binding, Permit Upheld

Geschäftsnummer VB.2023.00265
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court affirmed a building permit decision, dismissing appeals challenging the interpolation method used to determine ground levels. The court reasoned that the prior decision on the interpolation method was legally binding due to its finality, precluding further substantive challenges to the method itself. Furthermore, even if the prior decision were not binding, the court found the interpolation method to be appropriate, rendering the appellants' criticisms invalid.

Legislator-Regeste

Amtlich

Baubewilligung | Verbindlichkeit eines Vorentscheids betreffend Interpolation. Die Rüge, es sei unzulässigerweise eine Tat- und keine Rechtsfrage beantwortet worden, betrifft den Vorentscheid, der bereits in Rechtskraft erwachsen ist. Verbindlich sind indes nur bereits rechtskräftig beantwortete Rechtsfragen. Würde die Auffassung der Beschwerdeführerinnen zutreffen, dass mit dem Vorentscheid bloss eine Tatsachenfeststellung verbunden war, käme dem Vorentscheid für das vorliegende Verfahren keine Bindungswirkung zu (E. 4.1.1). Das Baurekursgericht betrachtet Fragen zum gewachsenen Boden bzw. zur Bestimmung des Bodenverlaufs mittels Interpolation ebenfalls als einem Vorentscheid zugängliche Rechtsfragen. Diese Auffassung ist zutreffend (E. 4.1.3 f.). Mit dem Entscheid über die Kote ist auch der Entscheid über die Pläne – und die dort eingezeichneten Linien zur Ermittlung der entsprechenden Kote – verbunden. Aufgrund der Rechtskraft des Vorentscheids zielen die materiellen Beanstandungen der Beschwerdeführerinnen an der konkret vorgenommenen Interpolation ins Leere (E. 4.2.1). Jedoch wäre die Kritik ohnehin nicht stichhaltig gewesen (E. 4.2.2). Abweisung.

Schlagwörter

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Baubewilligung Begründung in der Sache begründeter Entscheid Urteile zur Prüfung der Gültigkeit Zonenkonformität Überschreitung der Gebäudehöhe

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 323 Abs. 1 PBG

This provision is cited in the context of the appeal's dismissal, indicating it's part of the legal basis for the final order.

§ 5 ABV

Cited in relation to the legal norms applied, suggesting it's relevant to the substantive ruling.

§ 5 Abs. 2 ABV

Cited in relation to the legal norms applied, suggesting it's relevant to the substantive ruling.

§ 280 Abs. 1 PBG

Cited in relation to the legal norms applied, suggesting it's relevant to the substantive ruling.

§ 324 PBG

Cited in relation to the legal norms applied, suggesting it's relevant to the substantive ruling.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2023.00265

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2023.00265 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 29.02.2024 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung · Verbindlichkeit eines Vorentscheids betreffend Interpolation. Die Rüge, es sei unzulässigerweise eine Tat- und keine Rechtsfrage beantwortet worden, betrifft den Vorentscheid, der bereits in Rechtskraft erwachsen ist. Verbindlich sind indes nur bereits rechtskräftig beantwortete Rechtsfragen.

Würde die Auffassung der Beschwerdeführerinnen zutreffen, dass mit dem Vorentscheid bloss eine Tatsachenfeststellung verbunden war, käme dem Vorentscheid für das vorliegende Verfahren keine Bindungswirkung zu (E. 4.1.1). Das Baurekursgericht betrachtet Fragen zum gewachsenen Boden bzw. zur Bestimmung des Bodenverlaufs mittels Interpolation ebenfalls als einem Vorentscheid zugängliche Rechtsfragen. Diese Auffassung ist zutreffend (E. 4.1.3 f.). Mit dem Entscheid über die Kote ist auch der Entscheid über die Pläne – und die dort eingezeichneten Linien zur Ermittlung der entsprechenden Kote – verbunden.

Aufgrund der Rechtskraft des Vorentscheids zielen die materiellen Beanstandungen der Beschwerdeführerinnen an der konkret vorgenommenen Interpolation ins Leere (E. 4.2.1). Jedoch wäre die Kritik ohnehin nicht stichhaltig gewesen (E. 4.2.2). Abweisung. · --- · Stichworte: · BINDUNGSWIRKUNG INTERPOLATION RECHTSFRAGE RECHTSKRAFT TATSACHENFESTSTELLUNG VORENTSCHEID VORENTSCHEIDSVERFAHREN · Rechtsnormen: · § 5 ABV § 5 Abs. 2 ABV § 280 Abs. 1 PBG § 323 Abs. 1 PBG § 324 PBG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3