Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2023.00246 • VG ZH VB.2023.00246 KI-generiert

Vietnamese National's Residency Revoked After Short-Term Marriage and Divorce

Geschäftsnummer VB.2023.00246
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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A Vietnamese national, who initially received a residence permit to remain with her settled husband in Switzerland, lost her right to residency following the couple's separation and divorce because the marriage lasted less than three years. The court upheld the rejection of her appeal for an extension, reasoning that no compelling personal reasons warranted her continued stay, and the right to respect for family life did not grant her a residency claim as an adult child whose mother resided in Poland, given that dependent adult children generally have no right to join parents.

Legislator-Regeste

Amtlich

Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung | [Die Beschwerdeführerin, eine 1995 geborene vietnamesische Staatsangehörige, erhielt eine Aufenthaltsbewilligung zum Verbleib bei ihrem in der Schweiz niedergelassenen Ehemann.] Nach der Trennung von ihrem Ehemann und der darauffolgenden Scheidung hat die Beschwerdeführerin keinen Anspruch mehr auf Aufenthalt in der Schweiz. Die Ehe der Beschwerdeführerin dauerte keine drei Jahre. Insgesamt liegen keine wichtigen persönlichen Gründe vor, welche einen weiteren Aufenthalt der Beschwerdeführerin in der Schweiz erforderlich machen würden (E. 2). Die Beschwerdeführerin kann aus dem Anspruch auf Achtung des Familienlebens keinen Aufenthaltsanspruch in der Schweiz ableiten, da ihre Mutter in Polen lebt und volljährige Kinder grundsätzlich keinen Anspruch auf Nachzug zu ihren Eltern haben (E. 3). Abweisung UP. Abweisung.

Schlagwörter

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Familienbewilligung Kurzaufenthaltsbewilligung Verbleiberecht volljährige Kinder ausländischer Ehegatte Verlust des Bürgerrechts

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 50 Abs. 1 lit. b AIG

This provision is cited as a basis for denying the extension of the residence permit after the dissolution of the marriage.

Art. 50 Abs. 2 AIG

This provision is cited as a basis for denying the extension of the residence permit when no important personal reasons exist for continued residence.

Art. 8 Abs. 1 EMRK

This provision regarding the right to respect for family life is cited in the context of the overall decision regarding the residence claim.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2023.00246

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2023.00246 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 06.06.2023 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung · [Die Beschwerdeführerin, eine 1995 geborene vietnamesische Staatsangehörige, erhielt eine Aufenthaltsbewilligung zum Verbleib bei ihrem in der Schweiz niedergelassenen Ehemann.] Nach der Trennung von ihrem Ehemann und der darauffolgenden Scheidung hat die Beschwerdeführerin keinen Anspruch mehr auf Aufenthalt in der Schweiz.

Die Ehe der Beschwerdeführerin dauerte keine drei Jahre. Insgesamt liegen keine wichtigen persönlichen Gründe vor, welche einen weiteren Aufenthalt der Beschwerdeführerin in der Schweiz erforderlich machen würden (E. 2). Die Beschwerdeführerin kann aus dem Anspruch auf Achtung des Familienlebens keinen Aufenthaltsanspruch in der Schweiz ableiten, da ihre Mutter in Polen lebt und volljährige Kinder grundsätzlich keinen Anspruch auf Nachzug zu ihren Eltern haben (E. 3). Abweisung UP. Abweisung. · --- · Stichworte: · AUFENTHALTSBEWILLIGUNG NACHEHELICHER HÄRTEFALL · Rechtsnormen:

· Art. 50 Abs. 1 lit. b AIG Art. 50 Abs. 2 AIG Art. 8 Abs. 1 EMRK · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4