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VB.2023.00222 • VG ZH VB.2023.00222 KI-generiert

Teaching Diploma Exam Grade Appeal Dismissed

Geschäftsnummer VB.2023.00222
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court dismissed an appeal regarding exam grades for a teaching diploma, finding that the appellant's claim for higher marks was unfounded as she no longer contested the substance of the evaluations and the previous instance correctly concluded, based on examination protocols, that an increase in grades was not warranted.

Legislator-Regeste

Amtlich

Bewertung der Teilprüfung "Fachdidaktik" und der "Prüfungslektion (Lehrprobe)" | [Die Beschwerdeführerin hat im Sommer 2022 den Studiengang "Lehrdiplom für den Unterricht an Berufsfachschulen, inklusive Berufsmaturität, im Fach Naturwissenschaften (Chemie)" erfolgreich abgeschlossen. Sie wendet sich gegen zwei (genügende) Noten von insgesamt drei Abschlussnoten.] Offengelassen, ob die Vorinstanz zu Recht ein schutzwürdiges Interesse bejahte und ob ein zulässiges Anfechtungsobjekt vorliegt (E. 1.2.2). Da sich die Beschwerdeführeirn nicht mehr inhaltlich gegen die Prüfungsbewertungen richtet, ist darauf nicht weiter einzugehen. Es ist nicht zu beanstanden, wenn die Vorinstanz gestützt auf die Protokolle zu den beiden hier interessierenden Prüfungen zum Schluss gelangte, eine Erhöhung der Bewertungen komme nicht in Betracht (E. 5). Abweisung, soweit darauf einzutreten ist.

Schlagwörter

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Prüfungsreglement ungerechtfertigte Entlassung Normenkontrolle Beschwerdelegitimation vergleichender Test endgültiges Nichtbestehen

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 19 Abs. 1 lit. a VRG

The court referred to this provision concerning the examination of the merits of the case.

§ 21 Abs. 1 VRG

This provision was cited in relation to the court's decision on the matter.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2023.00222

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2023.00222 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 06.07.2023 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 29.08.2023 nicht eingetreten. · Rechtsgebiet: · Bildung · Betreff: · Bewertung der Teilprüfung "Fachdidaktik" und der "Prüfungslektion (Lehrprobe)" · [Die Beschwerdeführerin hat im Sommer 2022 den Studiengang "Lehrdiplom für den Unterricht an Berufsfachschulen, inklusive Berufsmaturität, im Fach Naturwissenschaften (Chemie)" erfolgreich abgeschlossen.

Sie wendet sich gegen zwei (genügende) Noten von insgesamt drei Abschlussnoten.] Offengelassen, ob die Vorinstanz zu Recht ein schutzwürdiges Interesse bejahte und ob ein zulässiges Anfechtungsobjekt vorliegt (E. 1.2.2). Da sich die Beschwerdeführeirn nicht mehr inhaltlich gegen die Prüfungsbewertungen richtet, ist darauf nicht weiter einzugehen. Es ist nicht zu beanstanden, wenn die Vorinstanz gestützt auf die Protokolle zu den beiden hier interessierenden Prüfungen zum Schluss gelangte, eine Erhöhung der Bewertungen komme nicht in Betracht (E. 5).

Abweisung, soweit darauf einzutreten ist. · --- · Stichworte: · BEWERTUNG PROTOKOLLE PRÜFUNGSBEWERTUNG PRÜFUNGSEXPERTE PRÜFUNGSLEISTUNG PRÜFUNGSVERFAHREN · Rechtsnormen: · § 19 Abs. 1 lit. a VRG § 21 Abs. 1 VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3