Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2023.00203 • VG ZH VB.2023.00203 KI-generiert

Waste Containers and Environmental Triviality

Geschäftsnummer VB.2023.00203
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court addressed a case concerning a building permit for waste containers, focusing on odor emissions and the principle of precaution under environmental law. The central issue was whether measures to limit emissions were required, even for minor environmental cases. The court ruled that while the principle of precaution generally mandates limiting emissions to technically, operationally, and economically feasible levels, it does not apply when an installation is definitively established to cause only insignificant emissions, thus constituting an environmental triviality. The court found that individual waste containers fall under this category of triviality and, even if the precautionary principle were applicable, the proposed alternatives were disproportionate. Therefore, the appeal was dismissed.

Legislator-Regeste

Amtlich

Baubewilligung | Umweltrechtlicher Bagatellfall; Massnahmen der Vorsorge. Offenlassen der Frage der besonderen Betroffenheit (E. 1.2.2). Grundsätzlich sind Geruchs- wie auch andere Immissionen im Rahmen der Vorsorge so weit zu begrenzen, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist. Nach der Rechtsprechung besteht allerdings kein Anlass zu solchen Anordnungen, wenn von vornherein feststeht, dass die betreffende Anlage nur bedeutungslose Immissionen verursacht, mithin ein umweltschutzrechtlicher Bagatellfall vorliegt (E. 3.2). Bei einzelnen Kehrichtcontainern ist von einem umweltrechtlichen Bagatellfall auszugehen (E. 3.3). Selbst wenn auch bei umweltrechtlichen Bagatellfällen von der Anwendbarkeit des Vorsorgeprinzips auszugehen wäre, würde sich vorliegend keine abweichende Regelung rechtfertigen, da sich die vorgeschlagenen Alternativen als unverhältnismässig erweisen (E. 3.5). Abweisung.

Schlagwörter

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Abfalllagerung Umweltnorm Baubewilligung vorsorgliche Massnahmen Maßnahmen gegen Verschwendung Umweltdelikt

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 11 Abs. I USG

Cited as a basis for applying the precautionary principle in relation to emissions.

Art. 11 Abs. II USG

Cited in the context of environmental nuisance and the assessment of whether a case is a minor case under environmental law.

§ 21 VRG

Cited as a procedural provision regarding the decision of the administrative court.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2023.00203

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2023.00203 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 11.04.2024 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 23.05.2025 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung · Umweltrechtlicher Bagatellfall; Massnahmen der Vorsorge. Offenlassen der Frage der besonderen Betroffenheit (E. 1.2.2). Grundsätzlich sind Geruchs- wie auch andere Immissionen im Rahmen der Vorsorge so weit zu begrenzen, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist.

Nach der Rechtsprechung besteht allerdings kein Anlass zu solchen Anordnungen, wenn von vornherein feststeht, dass die betreffende Anlage nur bedeutungslose Immissionen verursacht, mithin ein umweltschutzrechtlicher Bagatellfall vorliegt (E. 3.2). Bei einzelnen Kehrichtcontainern ist von einem umweltrechtlichen Bagatellfall auszugehen (E. 3.3). Selbst wenn auch bei umweltrechtlichen Bagatellfällen von der Anwendbarkeit des Vorsorgeprinzips auszugehen wäre, würde sich vorliegend keine abweichende Regelung rechtfertigen, da sich die vorgeschlagenen Alternativen als unverhältnismässig erweisen (E. 3.5).

Abweisung. · --- · Stichworte: · ABFALLCONTAINER GERUCHSIMMISSIONEN UMWELTRECHTLICHER BAGATELLFALL VORSORGEPRINZIP · Rechtsnormen: · Art. 11 Abs. I USG Art. 11 Abs. II USG § 21 VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3