Revocation of Permanent Residence Due to Sexual Coercion Conviction Upheld
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe administrative court upheld the revocation of a permanent residence permit for an individual convicted of sexual coercion and sentenced to 27 months imprisonment, which constituted a ground for revocation under immigration law. The court reasoned that the severity of the custodial sentence indicated significant migration-related culpability, aggravated by the nature of the offenses, establishing a compelling interest in the individual's removal from the country, and concluding that the revocation of the permit was proportionate despite considerations regarding the non-participation of the children in a personal hearing.
Legislator-Regeste
AmtlichWiderruf der Niederlassungsbewilligung | [Widerruf der Niederlassungsbewilligung wegen Straffälligkeit: Der Beschwerdeführer ist u.a. wegen sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von 27 Monaten verurteilt worden.] Verzicht auf eine persönliche Anhörung der Kinder (E. 2). Der Beschwerdeführer hat mit der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 27 Monaten einen Widerrufsgrund gesetzt (E. 3). Die Freiheitsstrafe indiziert ein grosses migrationsrechtliches Verschulden, welches durch die Anzahl und Art der Delikte (Anlassdelikt) noch erhöht wird. Es besteht ein gewichtiges Interesse an der Fernhaltung des Beschwerdeführers aus der Schweiz (E. 4.2). Der Widerruf der Niederlassungsbewilligung erweist sich als verhältnismässig (E. 4.3 ff.). Abweisung der Beschwerde.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
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KI-generiertThis article was cited in the final disposition regarding the costs of the appeal.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2023.00198
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2023.00198 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 23.08.2023 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 28.05.2024 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Widerruf der Niederlassungsbewilligung · [Widerruf der Niederlassungsbewilligung wegen Straffälligkeit: Der Beschwerdeführer ist u.a. wegen sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von 27 Monaten verurteilt worden.] Verzicht auf eine persönliche Anhörung der Kinder (E. 2).
Der Beschwerdeführer hat mit der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 27 Monaten einen Widerrufsgrund gesetzt (E. 3). Die Freiheitsstrafe indiziert ein grosses migrationsrechtliches Verschulden, welches durch die Anzahl und Art der Delikte (Anlassdelikt) noch erhöht wird. Es besteht ein gewichtiges Interesse an der Fernhaltung des Beschwerdeführers aus der Schweiz (E. 4.2). Der Widerruf der Niederlassungsbewilligung erweist sich als verhältnismässig (E. 4.3 ff.). Abweisung der Beschwerde. · --- · Stichworte: · - keine - · Rechtsnormen:
· - keine - · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3