Public Procurement Exclusion for Insufficient Lighting Reference Project
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertA party was excluded from a public procurement process for failing to meet a mandatory qualification criterion requiring proof of experience and competence in planning and implementing Minergie lighting via a reference project, as the submitted reference project did not adequately demonstrate the required planning competence. The court upheld the exclusion, finding that the awarding authority had permissibly assessed the criterion as unmet and that the exclusion was an appropriate consequence for this deficiency.
Legislator-Regeste
AmtlichSubmission | Ausschluss aus dem Vergabeverfahren infolge Nichterfüllung eines Eignungskriteriums. Die Beschwerdegegnerin hatte in den Ausschreibungsbedingungen drei Eignungskriterien genannt, wobei die Nichteinreichung der geforderten Nachweise zum Ausschluss führen konnte. I.c. war mit einem Referenzprojekt die Erfahrung und Kompetenz bei der Planung und Umsetzung von Minergie-Beleuchtungen nachzuweisen (E. 3.2). Das Referenzprojekt der Beschwerdeführerin belegt ihre Kompetenz bei der Planung von Minergie-Beleuchtungen nicht. Die Vergabebehörde hat das betreffende Eignungskriterium zulässigerweise als nicht erfüllt qualifiziert. Der Ausschluss erweist sich als adäquate Folge des Mangels (E. 3.3 f.). Abweisung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision is cited in the context of the decision to reject the appeal, relating to the failure to meet an eligibility criterion.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2023.00168
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2023.00168 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 21.09.2023 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Ausschluss aus dem Vergabeverfahren infolge Nichterfüllung eines Eignungskriteriums. Die Beschwerdegegnerin hatte in den Ausschreibungsbedingungen drei Eignungskriterien genannt, wobei die Nichteinreichung der geforderten Nachweise zum Ausschluss führen konnte. I.c. war mit einem Referenzprojekt die Erfahrung und Kompetenz bei der Planung und Umsetzung von Minergie-Beleuchtungen nachzuweisen (E. 3.2).
Das Referenzprojekt der Beschwerdeführerin belegt ihre Kompetenz bei der Planung von Minergie-Beleuchtungen nicht. Die Vergabebehörde hat das betreffende Eignungskriterium zulässigerweise als nicht erfüllt qualifiziert. Der Ausschluss erweist sich als adäquate Folge des Mangels (E. 3.3 f.). Abweisung. · --- · Stichworte: · AUSSCHLUSS EIGNUNGSKRITERIUM REFERENZ · Rechtsnormen: · § 4a Abs. I IVöB-BeitrittsG § 4a Abs. I lit. a IVöB-BeitrittsG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3