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VB.2023.00160 • VG ZH VB.2023.00160 KI-generiert

Refusal of Settlement Permit Upheld Due to Lack of Economic Integration Prospects

Geschäftsnummer VB.2023.00160
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The applicant, who had been reliant on social assistance for years and was receiving unemployment benefits, appealed the refusal of a settlement permit. The court upheld the refusal, reasoning that the applicant's unemployment benefit period was nearing its end with no prospect of a sustainable job, thus preventing a reliable prognosis of economic integration. The court also found the refusal to be proportionate.

Legislator-Regeste

Amtlich

Erteilung der Niederlassungsbewilligung | [Erteilung der Niederlassungsbewilligung: Der Beschwerdeführer war über Jahre hinweg sozialhilfeabhängig und bezieht aktuell Taggelder der Arbeitslosenkasse.] Die Rahmenfrist für den Erhalt von Arbeitslosentaggeldern läuft demnächst ab und es besteht aktuell keine Aussicht auf eine existenzsichernde Arbeitsstelle. Eine nachhaltige wirtschaftliche Integration kann deshalb nicht als erstellt betrachtet werden und es lässt sich keine hinlänglich verlässliche Prognose zur wirtschaftlichen Integration tätigen. Die Bewilligungsverweigerung erweist sich auch als verhältnismässig (E. 3). Abweisung der Beschwerde.

Schlagwörter

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Sozialhilfe Soziale Eingliederung Arbeitslosigkeit Widerruf der Niederlassungsbewilligung mangelnde Integration Kolonisierungswanderung
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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2023.00160

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2023.00160 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 18.07.2023 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 25.08.2023 nicht eingetreten. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Erteilung der Niederlassungsbewilligung · [Erteilung der Niederlassungsbewilligung: Der Beschwerdeführer war über Jahre hinweg sozialhilfeabhängig und bezieht aktuell Taggelder der Arbeitslosenkasse.] Die Rahmenfrist für den Erhalt von Arbeitslosentaggeldern läuft demnächst ab und es besteht aktuell keine Aussicht auf eine existenzsichernde Arbeitsstelle.

Eine nachhaltige wirtschaftliche Integration kann deshalb nicht als erstellt betrachtet werden und es lässt sich keine hinlänglich verlässliche Prognose zur wirtschaftlichen Integration tätigen. Die Bewilligungsverweigerung erweist sich auch als verhältnismässig (E. 3). Abweisung der Beschwerde. · --- · Stichworte: · - keine - · Rechtsnormen: · - keine - · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3