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VB.2023.00152 • VG ZH VB.2023.00152 KI-generiert

Non-renewal of residency permit upheld after deportation of husband for terrorism.

Geschäftsnummer VB.2023.00152
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court upheld the non-renewal of a residency permit for an individual from Kosovo who had three children, following her husband's deportation for terrorist propaganda. The court reasoned that the marital relationship had effectively ended after the husband's deportation was finalized, meaning the individual's derivative right to reside had already lapsed. Consequently, she was not eligible for a post-marital right to reside. The court found that the children were of an adaptable age and could reasonably be expected to leave the country with their mother, who also demonstrated limited integration and continued ties to Kosovo, making the non-renewal proportionate.

Legislator-Regeste

Amtlich

Aufenthaltsbewilligung | [Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung einer Kosovarin, die drei Kinder hat, nachdem ihr Ehemann wegen terroristischer Propaganda in den Kosovo ausgewiesen worden war.] Die eheliche Beziehung endete - wenn überhaupt - erst, nachdem die Ausweisung des Ehemannes vollzogen und rechtskräftig war. Zum Zeitpunkt der Auflösung der Ehegemeinschaft war der abgeleitete Aufenthaltsanspruch der Beschwerdeführerin 1 daher bereits untergegangen. Ein nachehelicher Aufenthaltsanspruch kommt folglich nicht in Betracht (E. 4). Die Kinder sind in einem anpassungsfähigen Alter und eine Ausreise gemeinsam mit der Beschwerdeführerin 1 ist ihnen zumutbar (E. 5). Die Beschwerdeführerin 1 ist kaum integriert und mit dem Kosovo nach wie vor verbunden. Die Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung ist verhältnismässig (E. 7). Abweisung UP/URB. Abweisung.

Schlagwörter

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Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung rechtmässige Wegweisung Familiennachzugsbewilligung Widerruf der Niederlassungsbewilligung Grundsatz der Nichtzurückweisung Verbleiberecht

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 43 AIG

This article is cited as a legal basis for the decision regarding the non-extension of the residence permit.

Art. 50 AIG

This article is cited as a legal basis for the decision regarding the non-extension of the residence permit.

Art. 68 AIG

This article is cited as a legal basis for the decision regarding the non-extension of the residence permit.

Art. 8 EMRK

This article is cited as a legal basis for the decision regarding the non-extension of the residence permit.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2023.00152

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2023.00152 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 13.07.2023 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 31.10.2023 nicht eingetreten. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Aufenthaltsbewilligung · [Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung einer Kosovarin, die drei Kinder hat, nachdem ihr Ehemann wegen terroristischer Propaganda in den Kosovo ausgewiesen worden war.] Die eheliche Beziehung endete - wenn überhaupt - erst, nachdem die Ausweisung des Ehemannes vollzogen und rechtskräftig war.

Zum Zeitpunkt der Auflösung der Ehegemeinschaft war der abgeleitete Aufenthaltsanspruch der Beschwerdeführerin 1 daher bereits untergegangen. Ein nachehelicher Aufenthaltsanspruch kommt folglich nicht in Betracht (E. 4). Die Kinder sind in einem anpassungsfähigen Alter und eine Ausreise gemeinsam mit der Beschwerdeführerin 1 ist ihnen zumutbar (E. 5). Die Beschwerdeführerin 1 ist kaum integriert und mit dem Kosovo nach wie vor verbunden. Die Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung ist verhältnismässig (E. 7). Abweisung UP/URB. Abweisung.

· --- · Stichworte: · AUFENTHALTSBEWILLIGUNG AUFLÖSUNG EHEGEMEINSCHAFT AUSWEISUNG INTEGRATION MINDERJÄHRIGE KINDER VERLÄNGERUNG DER AUFENTHALTSBEWILLIGUNG · Rechtsnormen: · Art. 43 AIG Art. 50 AIG Art. 68 AIG Art. 8 EMRK · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3