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VB.2023.00150 • VG ZH VB.2023.00150 KI-generiert

Vehicle Ownership Restriction Removal Requires Civil Court Declaratory Judgment

Geschäftsnummer VB.2023.00150
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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A party sought the deletion of a prohibition on changing vehicle ownership (Code 178) from several vehicle registration documents, claiming the registration was improperly made after their vehicle documents were allegedly stolen and the vehicles subsequently sold or leased to another party, asserting only they were entitled to authorize such a restriction. The court ruled that the status of the holder is determined by factual circumstances and that the Code 178 restriction, which prevents issuing a new registration document to a new holder unless consented to by the named third party or based on a final court judgment, can only be lifted by the applicant obtaining a declaratory judgment from the civil courts establishing ownership, as it is not the role of administrative or administrative courts to order the deletion.

Legislator-Regeste

Amtlich

Fahrzeugausweis | Löschung der Eintragung des 'Code 178' (Halterwechsel verboten) im Fahrzeugausweis Die Beschwerdeführerin bringt vor, die Fahrzeugausweise für sechs Personenwagen seien ihr mutmasslich gestohlen und die Fahrzeuge in der Folge an die Mitbeteiligte weiterverkauft resp. verleast worden, wobei jeweils ein Code 178 in den Ausweisen eingetragen worden sei. Sie selbst sei jedoch die Halterin der Fahrzeuge und daher wäre einzig sie zur Veranlassung einer Eintragung des Codes 178 in die Fahrzeugausweise berechtigt gewesen. Folglich seien die Codes zu löschen (E. 3). Die Haltereigenschaft bezüglich eines Fahrzeugs beurteilt sich nach den tatsächlichen Verhältnissen. Nur in Zweifelsfällen hat die zuständige Behörde die Haltereigenschaft abzuklären. Ein Halter, der sein Fahrzeug least oder häufig oder dauernd Dritten überlässt, kann bei der Zulassungsbehörde beantragen, dass ein Halterwechsel seiner oder der Zustimmung einer zusätzlichen im Formular erwähnten natürlichen oder juristischen Person bedarf. Ein solcher Antrag hat die Eintragung des Code 178 zur Folge. Die Eintragung bewirkt, dass die Zulassungsbehörde die Ausstellung des Fahrzeugausweises auf einen neuen Halter sowie die Löschung des Eintrags zu verweigern hat. Die Verweigerung ist hinfällig, wenn die Zustimmung der im Formular genannten Person oder ein rechtskräftiges Gerichtsurteil über die Eigentumsverhältnisse vorliegt (E. 4.1). Die Zustimmung der im Formular genannten Mitbeteiligten liegt nicht vor (E. 4.3.2). Die Beschwerdeführerin hat bei den zuständigen Zivilgerichten ein Gerichtsurteil über die Eigentumsverhältnisse zu erwirken und hernach gegebenenfalls die Löschung des Code 178 zu verlangen. Es ist nicht Aufgabe der Verwaltungsbehörden resp. der Verwaltungsjustiz, die Löschung anzuordnen (E. 4.3.1). Abweisung.

Schlagwörter

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Einziehung des Motorfahrzeugs Zivilurteil Zivilstand Eigentumsvorbehaltsregister Abschiebung veränderte Verhältnisse

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 81 VZV

The court used this article to establish that the refusal to issue a vehicle registration document upon a change of ownership is only lifted with a final court decision regarding ownership, which is required here.

Art. 80 Abs. IV VZV

This article describes the condition under which the refusal to issue a vehicle registration document is deemed invalid, which is relevant to the complaint.

Art. 78 VZV

This article relates to the requirement of consent from a named third party for a change of ownership, which is the context for the 'Code 178' mentioned in the case.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2023.00150

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2023.00150 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 11.01.2024 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Administrativmassnahmen im Strassenverkehr · Betreff: · Fahrzeugausweis · Löschung der Eintragung des 'Code 178' (Halterwechsel verboten) im Fahrzeugausweis Die Beschwerdeführerin bringt vor, die Fahrzeugausweise für sechs Personenwagen seien ihr mutmasslich gestohlen und die Fahrzeuge in der Folge an die Mitbeteiligte weiterverkauft resp. verleast worden, wobei jeweils ein Code 178 in den Ausweisen eingetragen worden sei.

Sie selbst sei jedoch die Halterin der Fahrzeuge und daher wäre einzig sie zur Veranlassung einer Eintragung des Codes 178 in die Fahrzeugausweise berechtigt gewesen. Folglich seien die Codes zu löschen (E. 3). Die Haltereigenschaft bezüglich eines Fahrzeugs beurteilt sich nach den tatsächlichen Verhältnissen. Nur in Zweifelsfällen hat die zuständige Behörde die Haltereigenschaft abzuklären. Ein Halter, der sein Fahrzeug least oder häufig oder dauernd Dritten überlässt, kann bei der Zulassungsbehörde beantragen, dass ein Halterwechsel seiner oder der Zustimmung einer zusätzlichen im Formular erwähnten natürlichen oder juristischen Person bedarf.

Ein solcher Antrag hat die Eintragung des Code 178 zur Folge. Die Eintragung bewirkt, dass die Zulassungsbehörde die Ausstellung des Fahrzeugausweises auf einen neuen Halter sowie die Löschung des Eintrags zu verweigern hat. Die Verweigerung ist hinfällig, wenn die Zustimmung der im Formular genannten Person oder ein rechtskräftiges Gerichtsurteil über die Eigentumsverhältnisse vorliegt (E. 4.1). Die Zustimmung der im Formular genannten Mitbeteiligten liegt nicht vor (E. 4.3.2). Die Beschwerdeführerin hat bei den zuständigen Zivilgerichten ein Gerichtsurteil über die Eigentumsverhältnisse zu erwirken und hernach gegebenenfalls die Löschung des Code 178 zu verlangen.

Es ist nicht Aufgabe der Verwaltungsbehörden resp. der Verwaltungsjustiz, die Löschung anzuordnen (E. 4.3.1). Abweisung. · --- · Stichworte: · FAHRZEUGAUSWEIS HALTER HALTERWECHSEL LÖSCHUNG ZIVILGERICHT/-RICHTER · Rechtsnormen: · Art. 78 VZV Art. 80 Abs. IV VZV Art. 81 VZV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3