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VB.2023.00145 • VG ZH VB.2023.00145 KI-generiert

Slovenian/Macedonian Citizen's Appeal for Mother's Residence Permit Denied Due to Insufficient Proof of Financial Support

Geschäftsnummer VB.2023.00145
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The administrative court dismissed an appeal by a citizen of Slovenia and Macedonia seeking an entry permit for the non-gainful residence and stay of their mother, as the central issue was whether the mother was dependent on support and whether the appellant had sufficiently proven providing that support. The court found that the appellant failed to provide adequate proof of financial support for the mother, and that corroborating letters from the mother and her son were insufficient due to their inherent interest in the mother's successful application, ultimately ruling that because there was no proven significant support provided to the mother prior to the application, the right to family reunification under freedom of movement law did not exist.

Legislator-Regeste

Amtlich

Familiennachzug | Familiennachzug [Der Beschwerdeführer, slowenischer und mazedonischer Staatsangehöriger, ersucht um die Erteilung einer Einreisebewilligung zur erwerbslosen Wohnsitznahme und Verbleibs seiner Mutter bei ihm.] Strittig ist, ob die Mutter des Beschwerdeführers unterhaltsbedürftig ist und ob die Unterhaltsgewährung durch den Beschwerdeführer ausreichend nachgewiesen wurde (E.2.1). Der Beschwerdeführer vermochte seine Unterhaltsleistungen zugunsten seiner Mutter nicht rechtsgenügend nachweisen. Auch eignen sich die von seiner Mutter und seinem Sohn festgehaltenen Bestätigungsschreiben nicht, den erforderlichen Nachweis der allfällig erfolgten Unterhaltszahlungen des Beschwerdeführers zu belegen, zumal sie selbst ein Interesse am Nachzug haben. Vorliegend ist nicht nachgewiesen, dass der Beschwerdeführer vor der Gesuchseinreichung in relevantem Ausmass Untersützungsleistungen für seine Mutter erbracht hatte, weshalb ein freizügigkeitsrechtlicher Anspruch auf Nachzug der Mutter entfällt (E. 2.4). Abweisung der Beschwerde.

Schlagwörter

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Familienbewilligung finanzielle Unterstützung Freizügigkeitsrechte Recht auf Familiengründung Nachweis der Staatenlosigkeit Roma-Asylgesuch

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 3 Abs. 2 lit. b FZA

This provision is cited as a legal norm relevant to the decision concerning family reunification rights under the Agreement on the Free Movement of Persons (FZA).

Art. 7 lit. d FZA

This provision is cited as a legal norm relevant to the decision concerning family reunification rights under the Agreement on the Free Movement of Persons (FZA).

Art. 3 Abs. 2 lit. b Anhang I FZA

This provision is cited as a legal norm relevant to the decision concerning family reunification rights under Annex I of the FZA.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2023.00145

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2023.00145 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 03.05.2023 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Familiennachzug · Familiennachzug [Der Beschwerdeführer, slowenischer und mazedonischer Staatsangehöriger, ersucht um die Erteilung einer Einreisebewilligung zur erwerbslosen Wohnsitznahme und Verbleibs seiner Mutter bei ihm.] Strittig ist, ob die Mutter des Beschwerdeführers unterhaltsbedürftig ist und ob die Unterhaltsgewährung durch den Beschwerdeführer ausreichend nachgewiesen wurde (E.2.1).

Der Beschwerdeführer vermochte seine Unterhaltsleistungen zugunsten seiner Mutter nicht rechtsgenügend nachweisen. Auch eignen sich die von seiner Mutter und seinem Sohn festgehaltenen Bestätigungsschreiben nicht, den erforderlichen Nachweis der allfällig erfolgten Unterhaltszahlungen des Beschwerdeführers zu belegen, zumal sie selbst ein Interesse am Nachzug haben. Vorliegend ist nicht nachgewiesen, dass der Beschwerdeführer vor der Gesuchseinreichung in relevantem Ausmass Untersützungsleistungen für seine Mutter erbracht hatte, weshalb ein freizügigkeitsrechtlicher Anspruch auf Nachzug der Mutter entfällt (E. 2.4).

Abweisung der Beschwerde. · --- · Stichworte: · AUFENTHALTSBERECHTIGUNG AUFENTHALTSBEWILLIGUNG EU/EFTA ERWERBSLOSE WOHNSITZNAHME NACHWEIS RENTNERBEWILLIGUNG UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNG · Rechtsnormen: · Art. 3 Abs. 2 lit. b FZA Art. 7 lit. d FZA Art. 3 Abs. 2 lit. b Anhang I FZA · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3