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VB.2023.00104 • VG ZH VB.2023.00104 KI-generiert

Appeal Regarding Building Permit Denial Due to Unassessed Impact on Inventoried Object

Geschäftsnummer VB.2023.00104
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The case concerns an appeal against the rejection of a building permit application due to the encroachment upon an inventoried object, where the municipality failed to issue a project-related protection decision beforehand. The court reasoned that if a construction project threatens an inventoried object, the relevant authority must first determine whether to order protective measures or waive them; since the proposed project significantly constrained the visibility of the object's main facade without demonstrating special consideration, the lack of a preceding, project-specific protection decision, coupled with the perceived threat to the object, justified the rejection of the building permit.

Legislator-Regeste

Amtlich

Baubewilligung | Schutzentscheid; Einordnungsmangel. Als Schutzobjekte in Betracht fallen unter anderem Gebäude samt der für ihre Wirkung wesentlichen Umgebung. Gefährdet ein Bauprojekt ein inventarisiertes Objekt, so hat das Gemeinwesen vorab einen Schutzentscheid zu treffen, das heisst entweder Schutzmassnahmen anzuordnen oder ganz oder teilweise auf solche zu verzichten. Nur wenn eine Gefährdung eines inventarisierten Objekts durch ein Bauvorhaben von vornherein ausgeschlossen werden kann, besteht für das Gemeinwesen keine Veranlassung, über die Schutzwürdigkeit und den Schutzumfang des Inventarobjekts zu entscheiden (E. 3.1). Inwieweit die Schutzvermutung trägt, bedarf einer näheren Prüfung im Schutzentscheid (E. 4.2). Es wurde kein projektbezogener Schutzentscheid gefällt (E. 4.3). Das Inventarobjekt wird duch das Bauprojekt bedrängt und seine Wahrnehmbarkeit an seiner wichtigen Hauptfassade stark eingeschränkt. Eine besondere Rücksichtnahme fehlt (E. 5.7). Abweisung.

Schlagwörter

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Baubewilligung nicht bewilligtes Gebäude Prüfung der Bewerbungen begründeter Entscheid Baukontrolle Plangenehmigung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 238 Abs. II PBG

This provision forms the legal basis for the dismissal of the appeal regarding the building permit.

§ 203 Abs. I lit. c PBG

This provision appears to relate to the legal context considered for the decision, although the primary ground for dismissal is found in § 238 Abs. II PBG.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2023.00104

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2023.00104 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 21.09.2023 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung · Schutzentscheid; Einordnungsmangel. Als Schutzobjekte in Betracht fallen unter anderem Gebäude samt der für ihre Wirkung wesentlichen Umgebung. Gefährdet ein Bauprojekt ein inventarisiertes Objekt, so hat das Gemeinwesen vorab einen Schutzentscheid zu treffen, das heisst entweder Schutzmassnahmen anzuordnen oder ganz oder teilweise auf solche zu verzichten.

Nur wenn eine Gefährdung eines inventarisierten Objekts durch ein Bauvorhaben von vornherein ausgeschlossen werden kann, besteht für das Gemeinwesen keine Veranlassung, über die Schutzwürdigkeit und den Schutzumfang des Inventarobjekts zu entscheiden (E. 3.1). Inwieweit die Schutzvermutung trägt, bedarf einer näheren Prüfung im Schutzentscheid (E. 4.2). Es wurde kein projektbezogener Schutzentscheid gefällt (E. 4.3). Das Inventarobjekt wird duch das Bauprojekt bedrängt und seine Wahrnehmbarkeit an seiner wichtigen Hauptfassade stark eingeschränkt.

Eine besondere Rücksichtnahme fehlt (E. 5.7). Abweisung. · --- · Stichworte: · BESONDERE RÜCKSICHTNAHME EINORDNUNG INVENTAROBJEKT PROJEKTBEZOGENER SCHUTZENTSCHEID SCHUTZENTSCHEID · Rechtsnormen: · § 203 Abs. I lit. c PBG § 238 Abs. II PBG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3