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VB.2023.00057 • VG ZH VB.2023.00057 KI-generiert

Appeal Dismissed: Building Permit Lacked Satisfactory Integration Justification

Geschäftsnummer VB.2023.00057
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The administrative court dismissed an appeal against a building permit for a new 14-unit apartment building because it failed to meet the requirement of integrating satisfactorily into the surrounding area as mandated by statute, specifically concerning the waiver of volume regulations. The court reasoned that a structure whose volume significantly deviates from its surroundings and risks compromising the existing neighborhood character must appropriately address this tension to be deemed satisfactory; since the proposed building's deviation was found to be significant and obvious, the lower authority had exceeded its discretionary margin under municipal autonomy by providing a one-sided and incomplete justification for its satisfactory integration.

Legislator-Regeste

Amtlich

Baubewilligung | Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 14 Wohnungen. Erfüllung der Voraussetzungen von § 238 Abs. 1 PBG (Volumenverzicht). Eine Baute, welche sich wie das vorliegend projektierte Gebäude durch sein Volumen sehr stark von seiner baulichen Umgebung abhebt und damit das bestehende gute Quartierbild gefährdet, muss diesem Spannungsverhältnis in geeigneter Weise Rechnung tragen, damit es sich trotzdem im Sinne von § 238 Abs. 1 PBG befriedigend einordnet. Die Vorinstanz kam mit ausführlicher Begründung zum Schluss, dies sei nicht der Fall. Der Einordnungsmangel ist vorliegend schwer und offensichtlich. Die Begründung der Bausektion, wonach sich der Neubau befriedigend in die Umgebung einordnen solle, ist einseitig und unvollständig. Sie hat den ihr durch die Gemeindeautonomie obliegenden Beurteilungsspielraum überschritten. Abweisung.

Schlagwörter

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Baubewilligungspflicht Gemeindebehörden Überschreitung der Gebäudehöhe Verwaltungsgliederung Abbruchbewilligung mangelnde Integration

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 238 Abs. I PBG

This provision, concerning the satisfactory integration of the new building into the environment (Volumenverzicht), was the main ground for the court's decision to dismiss the appeal.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2023.00057

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2023.00057 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 29.02.2024 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung · Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 14 Wohnungen. Erfüllung der Voraussetzungen von § 238 Abs. 1 PBG (Volumenverzicht). Eine Baute, welche sich wie das vorliegend projektierte Gebäude durch sein Volumen sehr stark von seiner baulichen Umgebung abhebt und damit das bestehende gute Quartierbild gefährdet, muss diesem Spannungsverhältnis in geeigneter Weise Rechnung tragen, damit es sich trotzdem im Sinne von § 238 Abs. 1 PBG befriedigend einordnet.

Die Vorinstanz kam mit ausführlicher Begründung zum Schluss, dies sei nicht der Fall. Der Einordnungsmangel ist vorliegend schwer und offensichtlich. Die Begründung der Bausektion, wonach sich der Neubau befriedigend in die Umgebung einordnen solle, ist einseitig und unvollständig. Sie hat den ihr durch die Gemeindeautonomie obliegenden Beurteilungsspielraum überschritten. Abweisung. · --- · Stichworte: · BEGRÜNDUNG EINORDNUNG EINORDNUNGSMANGEL ERMESSEN (GEMEINDE) GEMEINDEAUTONOMIE VOLUMENVERZICHT · Rechtsnormen: · § 238 Abs. I PBG · Publikationen:

· - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3