Antenna Installation Approval Appeal Regarding Wildlife Protection and Radiation Limits
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court reviewed an appeal concerning the approval of a mobile phone antenna installation, where the appellant argued for stricter application of the precautionary principle, particularly regarding the protection of wildlife from non-ionizing radiation, and questioned the adequacy of current exposure limits under the relevant ordinance. The court reasoned that while the existing ordinance might not contain exhaustive regulations for wildlife protection, it is primarily the responsibility of expert federal authorities to monitor international research and propose adjustments to exposure limits, and that the ordinance sufficiently reflects the current scientific understanding of health risks; however, the court found the application of a specific correction factor in the case was permissible, leading to the dismissal of the appeal.
Legislator-Regeste
AmtlichBaubewilligung | Erstellung einer Mobilfunk-Antennenanlage: Vorsorgeprinzip; Wildtiere, Korrekturfaktor. In erster Linie ist es Sache der zuständigen Fachbehörden und nicht des Verwaltungsgerichts, die entsprechende internationale Forschung sowie die technische Entwicklung zu verfolgen und gegebenenfalls eine Anpassung der Grenzwerte der NISV zu beantragen (E. 4.2). Es ist davon auszugehen, dass die NISV keine abschliessende Regelung für den Schutz von Nutz- und Wildtieren gegen nichtionisierende Strahlung enthält. Fehlt eine abschliessende Verordnungsregelung, so ist im Einzelfall zu klären, ob Immissionen übermässig sind (E. 4.4.2). Es ist davon auszugehen, dass das Verordnungsrecht dem gegenwärtigen wissenschaftlichen Kenntnisstand über die von Mobilfunkantennen ausgehende Gesundheitsgefährdung ausreichend Rechnung trägt. Es bleibt am BAFU die jüngst ergangenen Studien insbesondere auf ihre Evidenz und Bedeutsamkeit zu prüfen (E. 4.5). Die Anwendung eines Korrekturfaktors erweist sich als zulässig (E. 6). Abweisung.
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KI-generiertThis provision is cited in connection with the legal basis for the decision regarding the building permit.
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Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2023.00042
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2023.00042 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 21.09.2023 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung · Erstellung einer Mobilfunk-Antennenanlage: Vorsorgeprinzip; Wildtiere, Korrekturfaktor. In erster Linie ist es Sache der zuständigen Fachbehörden und nicht des Verwaltungsgerichts, die entsprechende internationale Forschung sowie die technische Entwicklung zu verfolgen und gegebenenfalls eine Anpassung der Grenzwerte der NISV zu beantragen (E. 4.2).
Es ist davon auszugehen, dass die NISV keine abschliessende Regelung für den Schutz von Nutz- und Wildtieren gegen nichtionisierende Strahlung enthält. Fehlt eine abschliessende Verordnungsregelung, so ist im Einzelfall zu klären, ob Immissionen übermässig sind (E. 4.4.2). Es ist davon auszugehen, dass das Verordnungsrecht dem gegenwärtigen wissenschaftlichen Kenntnisstand über die von Mobilfunkantennen ausgehende Gesundheitsgefährdung ausreichend Rechnung trägt. Es bleibt am BAFU die jüngst ergangenen Studien insbesondere auf ihre Evidenz und Bedeutsamkeit zu prüfen (E. 4.5).
Die Anwendung eines Korrekturfaktors erweist sich als zulässig (E. 6). Abweisung. · --- · Stichworte: · ANLAGEGRENZWERT GESUNDHEITSGEFÄHRDUNG KORREKTURFAKTOR MOBILFUNKANTENNE VORSORGEPRINZIP WILDTIERE · Rechtsnormen: · Art. 11 Abs. II USG Art. 12 Abs. II USG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3