Student Transcript Dispute Following Module Exclusion
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertAn individual was excluded from a required elective module offered as a block course and subsequently received a transcript indicating the module was marked as "failed." The court determined that while the exclusion itself was not challenged, the individual lacked a legitimate interest in solely having the module removed or altered on the transcript. Consequently, the prior instance should not have proceeded with the appeal, and the appeal was dismissed.
Legislator-Regeste
AmtlichKorrektur des Leistungsausweises | [Der Beschwerdeführer wurde vom Besuch eines als Blockkurs angebotenen Wahlpflichtmoduls ausgeschlossen. Mit Leistungsausweis vom 15. Oktober 2021 wurde ihm mitgeteilt, dass das betreffende Modul mit "nicht bestanden" bewertet werde.] Das Verwaltungsgericht prüft von Amtes wegen, ob die Prozessvoraussetzungen bei der Vorinstanz (ebenfalls) erfüllt waren (E. 2.1). Der Beschwerdeführer betont, den Ausschluss vom Modul nicht angefochten zu haben. Allein an der Löschung des Moduls bzw. den Angaben dazu im Leistungsausweis aber hat er kein schutzwürdiges Interesse (E. 2.3). Damit hätte die Vorinstanz auf den Rekurs des Beschwerdeführers nicht eintreten dürfen (E. 2.4). Abweisung im Sinn der Erwägungen.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision is cited as the basis for the court's decision to not enter a judgment on the appeal.
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Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2023.00040
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2023.00040 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 20.04.2023 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Bildung · Betreff: · Korrektur des Leistungsausweises · [Der Beschwerdeführer wurde vom Besuch eines als Blockkurs angebotenen Wahlpflichtmoduls ausgeschlossen. Mit Leistungsausweis vom 15. Oktober 2021 wurde ihm mitgeteilt, dass das betreffende Modul mit "nicht bestanden" bewertet werde.] Das Verwaltungsgericht prüft von Amtes wegen, ob die Prozessvoraussetzungen bei der Vorinstanz (ebenfalls) erfüllt waren (E. 2.1).
Der Beschwerdeführer betont, den Ausschluss vom Modul nicht angefochten zu haben. Allein an der Löschung des Moduls bzw. den Angaben dazu im Leistungsausweis aber hat er kein schutzwürdiges Interesse (E. 2.3). Damit hätte die Vorinstanz auf den Rekurs des Beschwerdeführers nicht eintreten dürfen (E. 2.4). Abweisung im Sinn der Erwägungen. · --- · Stichworte: · ANFECHTUNG VON PRÜFUNGSENTSCHEIDEN BEWERTUNG LÖSCHUNGSBEGEHREN NICHTEINTRETEN PRÜFUNG SCHUTZWÜRDIGES INTERESSE · Rechtsnormen: · § 19a Abs. 1 lit. a VRG § 21 Abs. 1 VRG · Publikationen:
· - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3