Asylum Seeker Granted Temporary Permit Pending Marriage Despite Sham Marriage Concerns
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertA rejected asylum seeker facing mandatory departure from Switzerland sought a short-term residence permit to prepare for marriage with a Swiss national, despite indicia suggesting a sham marriage, such as a short acquaintance period and the timing coinciding with an impending exit interview. The court granted the appeal, reasoning that countervailing evidence, including shared cultural background, religion, language, and age proximity, along with existing documentation like photos and chats, indicated that a conclusion of abusive conduct by the applicant could not be drawn summarily at that time, given the anticipated marriage in the coming months.
Legislator-Regeste
AmtlichKurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Heirat / Duldung | [Beim Beschwerdeführer handelt es sich um einen rechtskräftig abgewiesenen Asylbewerber, der die Schweiz verlassen müsste. Er ersucht um Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Ehe mit einer Schweizerin.] Es bestehen einige Indizien, die auf eine Scheinehe hinweisen, insbesondere die kurze Kennenlernphase und der enge zeitliche Zusammenhang zwischen dem Ausreisegespräch und den Heiratsplänen (E. 2.6.1). Gleichzeitig liegen etliche Indizien vor, welche auf eine echte Beziehung hinweisen (Fotos, Chatverläufe etc.). Die Beschwerdeführenden stammen aus demselben Kulturkreis, haben dieselbe Religionszugehörigkeit, sprechen die gleiche Sprache und es besteht kein allzu grosser Altersunterschied zwischen ihnen (E. 6.2.2). Es kann vor diesem Hintergrund – zumindest derzeit und im Rahmen der hier vorzunehmenden summarischen Beurteilung – nicht auf ein rechtsmissbräuchliches Verhalten des Beschwerdeführers geschlossen werden (E. 2.6.3). Es kann mit dem Eheschluss in den nächsten Monaten gerechnet werden (E. 2.7). Gutheissung der Beschwerde.
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KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertVolltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2023.00030
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2023.00030 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 03.05.2023 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Heirat / Duldung · [Beim Beschwerdeführer handelt es sich um einen rechtskräftig abgewiesenen Asylbewerber, der die Schweiz verlassen müsste. Er ersucht um Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Ehe mit einer Schweizerin.] Es bestehen einige Indizien, die auf eine Scheinehe hinweisen, insbesondere die kurze Kennenlernphase und der enge zeitliche Zusammenhang zwischen dem Ausreisegespräch und den Heiratsplänen (E. 2.6.1).
Gleichzeitig liegen etliche Indizien vor, welche auf eine echte Beziehung hinweisen (Fotos, Chatverläufe etc.). Die Beschwerdeführenden stammen aus demselben Kulturkreis, haben dieselbe Religionszugehörigkeit, sprechen die gleiche Sprache und es besteht kein allzu grosser Altersunterschied zwischen ihnen (E. 6.2.2). Es kann vor diesem Hintergrund – zumindest derzeit und im Rahmen der hier vorzunehmenden summarischen Beurteilung – nicht auf ein rechtsmissbräuchliches Verhalten des Beschwerdeführers geschlossen werden (E. 2.6.3). Es kann mit dem Eheschluss in den nächsten Monaten gerechnet werden (E. 2.7).
Gutheissung der Beschwerde. · --- · Stichworte: · - keine - · Rechtsnormen: · - keine - · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3