Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2023.00019 • VG ZH VB.2023.00019 KI-generiert

Police Denied Appeal Over Sports Ban Lifting

Geschäftsnummer VB.2023.00019
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Nichteintreten / Unzulässig (Inadmissible)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court declined to hear an appeal by the city police against the lifting of a sports-related ban. The court reasoned that the police lacked the legal standing to appeal a judge's decision, as the relevant law requires a separate legal personality for such appeals, which the police do not possess. Even if the police had mistakenly filed the appeal in their own name instead of on behalf of the city, the city itself would also not have been entitled to appeal.

Legislator-Regeste

Amtlich

Rayonverbot GT220107 | Nichteintreten auf eine durch die Stadtpolizei Zürich erhobene Beschwerde gegen die Aufhebung eines Rayonverbots durch den Haftrichter. Beschwerdelegitimation der verfügenden Behörde gegen haftrichterliche Entscheide im Bereich des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich Sportveranstaltungen. Eine Beschwerdelegitimation der Beschwerdeführerin gestützt auf § 21 Abs. 2 VRG ist bereits mangels eigener Rechtspersönlichkeit zu verneinen. Offengelassen, ob die Beschwerdeerhebung vorliegend nur irrtümlich in eigenem Namen und nicht in Vertretung der Stadt Zürich erfolgte, da auch diese nicht zur Beschwerdeerhebung legitimiert gewesen wäre. Nichteintreten.

Schlagwörter

KI-generiert
Beschwerdelegitimation Sportrecht polizeiliche Anhaltung Persönlichkeit Legitimation gegen Baubewilligung Fahrverbot als Massnahme

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
§ 21 Abs. II VRG

The court found that the plaintiff lacked legal standing to appeal based on this provision.

§ 38b Abs. II VRG

This provision was considered in relation to the appealability of the decision.

§ 43 Abs. I lit. c VRG

This provision was cited as a basis for non-admission of the appeal.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2023.00019

--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)

[Druckansicht](/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=223246&W10_KEY=13317020&nTrefferzeile=1&Template=standard/results/printviewdocument.fiw)

--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2023.00019 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 17.05.2023 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/3. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Übriges Verwaltungsrecht · Betreff: · Rayonverbot GT220107 · Nichteintreten auf eine durch die Stadtpolizei Zürich erhobene Beschwerde gegen die Aufhebung eines Rayonverbots durch den Haftrichter. Beschwerdelegitimation der verfügenden Behörde gegen haftrichterliche Entscheide im Bereich des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich Sportveranstaltungen.

Eine Beschwerdelegitimation der Beschwerdeführerin gestützt auf § 21 Abs. 2 VRG ist bereits mangels eigener Rechtspersönlichkeit zu verneinen. Offengelassen, ob die Beschwerdeerhebung vorliegend nur irrtümlich in eigenem Namen und nicht in Vertretung der Stadt Zürich erfolgte, da auch diese nicht zur Beschwerdeerhebung legitimiert gewesen wäre. Nichteintreten. · --- · Stichworte: · BESCHWERDELEGITIMATION GEMEINDE GEMEINDEAUTONOMIE RAYONVERBOT RECHTSPERSÖNLICHKEIT · Rechtsnormen: · § 21 Abs. II VRG § 38b Abs. II VRG § 43 Abs. I lit. c VRG · Publikationen:

· - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4