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VB.2023.00016 • VG ZH VB.2023.00016 KI-generiert

Sham Marriage and Residence Permit Appeal Dismissed

Geschäftsnummer VB.2023.00016
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court reviewed an appeal concerning the extension of a residence permit, where the primary issue was the validity of a marriage entered into by a third-country national and a citizen of a free movement country, suspecting it to be a sham marriage intended to circumvent immigration law. The court reasoned that the evidence strongly indicated the third-country national and the foreign spouse used the marriage, along with a sham employment contract, to secure a residence right for the appellant while the spouse returned home to enter into a parallel marriage, constituting a clear abuse of rights. Consequently, the court dismissed the appeal, finding that the appellant's abusive conduct precluded any post-marital right to residency or consideration of hardship grounds, and deemed the permit refusal proportionate.

Legislator-Regeste

Amtlich

Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung | Scheinehe. Kognition des Verwaltungsgerichts (E. 1). Rechtsmissbräuchliche Berufung auf eine Ehe im freizügigkeitsrechtlichen Bereich und allgemeine Scheineheindizien; Beweislastumkehr bei Erhärtung des Verdachts auf eine Scheinehe bzw. eine die Ehe konkurrenzierende Parallelbeziehung (E. 2.1). Vorliegend deutet die Indizienlage klar darauf hin, dass die ungarische Ehefrau dem aus einem Drittstaat stammenden Beschwerdeführer durch die Eingehung einer Scheinehe und eines Scheinarbeitsvertrages in der Schweiz ein Aufenthaltsrecht verschaffen wollte, während sie selbst nach Ungarn zurückkehrte und dort eine Parallelehe mit einem anderen Mann einging (E. 2.2). Aufgrund des rechtsmissbräuchlichen Verhaltens des Beschwerdeführers entfällt auch ein nachehelicher Aufenthaltsanspruch oder ein nachehelicher Härtefall (E. 3). Verneinung eines schwerwiegenden persönlichen Härtefalls und konventions- oder verfassungsmässig geschützter Beziehungen und Verhältnismässigkeit der Bewilligungsverweigerung (E. 4 und 5). Ausgangsgemässe Regelung der Kosten- und Entschädigungsfolgen und Rechtsmittelbelehrung (E. 6 und 7). Beschwerdeabweisung.

Schlagwörter

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Feststellung einer Scheinehe Aufenthaltsbewilligungen ausländischer Ehegatte Fremdes Recht Nichtigerklärung der erleichterten Einbürgerung Härtefallgründe

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2023.00016

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2023.00016 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 15.03.2023 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 31.08.2023 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung · Scheinehe. Kognition des Verwaltungsgerichts (E. 1). Rechtsmissbräuchliche Berufung auf eine Ehe im freizügigkeitsrechtlichen Bereich und allgemeine Scheineheindizien;

Beweislastumkehr bei Erhärtung des Verdachts auf eine Scheinehe bzw. eine die Ehe konkurrenzierende Parallelbeziehung (E. 2.1). Vorliegend deutet die Indizienlage klar darauf hin, dass die ungarische Ehefrau dem aus einem Drittstaat stammenden Beschwerdeführer durch die Eingehung einer Scheinehe und eines Scheinarbeitsvertrages in der Schweiz ein Aufenthaltsrecht verschaffen wollte, während sie selbst nach Ungarn zurückkehrte und dort eine Parallelehe mit einem anderen Mann einging (E. 2.2). Aufgrund des rechtsmissbräuchlichen Verhaltens des Beschwerdeführers entfällt auch ein nachehelicher Aufenthaltsanspruch oder ein nachehelicher Härtefall (E. 3).

Verneinung eines schwerwiegenden persönlichen Härtefalls und konventions- oder verfassungsmässig geschützter Beziehungen und Verhältnismässigkeit der Bewilligungsverweigerung (E. 4 und 5). Ausgangsgemässe Regelung der Kosten- und Entschädigungsfolgen und Rechtsmittelbelehrung (E. 6 und 7). Beschwerdeabweisung. · --- · Stichworte: · NORDMAZEDONIEN RECHTSMISSBRÄUCHLICH AUFRECHTERHALTENE EHE RECHTSMISSBRAUCHSVERBOT SCHEINARBEITSVERHÄLTNIS SCHEINARBEITSVERTRAG SCHEINEHE SCHEINEHEVERDACHT UNGARN · Rechtsnormen: · Art. 30 Abs. I lit. b AIG Art. 50 AIG Art. 51 Abs. II lit. a AIG Art. 58a AIG Art. 62 Abs. I lit. a AIG Art. 62 Abs. I lit. d AIG Art. 90 AIG Art. 96 AIG Art. 13 Abs. I BV Art. 8 EMRK Art. 7 FZA Art. 3 Anhang I FZA Art. 23 VFP · Publikationen:

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