Ecological Evaluation Requirement Upheld in Building Permit Dispute
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court upheld the lower authority's decision to order ecological protection evaluations before issuing a building permit because the challenging party sufficiently indicated the potential ecological value of the property by citing specific habitat types from official lists, establishing a rebuttable presumption of protection worthiness, similar to jurisprudence regarding architectural heritage sites. Furthermore, the court confirmed that the exclusion of winter garden floor areas from the building utilization calculation was correctly denied, though this deficiency could be remedied if the planned glazing was abandoned.
Legislator-Regeste
AmtlichBaubewilligung | Anordnung von Schutzwürdigkeitsabklärungen; Ausnützungsprivilegierung von Wintergärten. Die bezüglich potenzieller Heimatschutzobjekte entwickelte Rechtsprechung, wonach sich ein Nachbar nicht damit begnügen darf, die Schutzwürdigkeit der angrenzenden Baute bloss zu behaupten, sondern diese anhand konkreter Anhaltspunkte aufzeigen muss, hat aufgrund der identischen Rechtsgrundlagen auch für Naturschutzobjekte zu gelten. Die fachmännische Nennung von schützenswerten Lebensraumtypen gemäss Anhang 1 NHV bzw. von gemäss der im Auftrag des BAFU erstellten Roten Liste der gefährdeten Lebensräume von 2016 mit als verletzlich bezeichneten Lebensräumen muss für die Begründung der behaupteten Schutzwürdigkeitsvermutung ausreichen (E. 5.1). Damit bestehen konkrete Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Biotops auf dem Baugrundstück. Die vorinstanzliche Anordnung zur Abklärung der Schutzwürdigkeitsvermutung durch die Gemeinde vor Erteilung der Baubewilligung ist nicht zu beanstanden. Die von der Vorinstanz im Sinn der Verfahrensökonomie geprüfte und verneinte Ausnützungsprivilegierung von Wintergärten ist nicht zu beanstanden; die entsprechenden Flächen sind an die Ausnützungsziffer anzurechnen. Dieser Mangel kann allerdings geheilt werden, sofern die Bauherrin auf die geplante Verglasung verzichtet (E. 6). Abweisung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision relates to the protection of biotopes, which was the subject of the dispute regarding the need for protective status clarification.
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This provision pertains to the protected habitats whose listing was deemed sufficient to raise the presumption of protection worthiness.
This provision pertains to the protected habitats whose listing was deemed sufficient to raise the presumption of protection worthiness.
This provision likely governs building regulations concerning winter gardens, relevant to the assessment of the utilization privilege.
This provision likely governs building regulations concerning winter gardens, relevant to the assessment of the utilization privilege.
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Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2023.00009
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2023.00009 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 05.10.2023 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung · Anordnung von Schutzwürdigkeitsabklärungen; Ausnützungsprivilegierung von Wintergärten. Die bezüglich potenzieller Heimatschutzobjekte entwickelte Rechtsprechung, wonach sich ein Nachbar nicht damit begnügen darf, die Schutzwürdigkeit der angrenzenden Baute bloss zu behaupten, sondern diese anhand konkreter Anhaltspunkte aufzeigen muss, hat aufgrund der identischen Rechtsgrundlagen auch für Naturschutzobjekte zu gelten.
Die fachmännische Nennung von schützenswerten Lebensraumtypen gemäss Anhang 1 NHV bzw. von gemäss der im Auftrag des BAFU erstellten Roten Liste der gefährdeten Lebensräume von 2016 mit als verletzlich bezeichneten Lebensräumen muss für die Begründung der behaupteten Schutzwürdigkeitsvermutung ausreichen (E. 5.1). Damit bestehen konkrete Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Biotops auf dem Baugrundstück. Die vorinstanzliche Anordnung zur Abklärung der Schutzwürdigkeitsvermutung durch die Gemeinde vor Erteilung der Baubewilligung ist nicht zu beanstanden.
Die von der Vorinstanz im Sinn der Verfahrensökonomie geprüfte und verneinte Ausnützungsprivilegierung von Wintergärten ist nicht zu beanstanden; die entsprechenden Flächen sind an die Ausnützungsziffer anzurechnen. Dieser Mangel kann allerdings geheilt werden, sofern die Bauherrin auf die geplante Verglasung verzichtet (E. 6). Abweisung. · --- · Stichworte: · AUSNÜTZUNG BIOTOP BIOTOPSCHUTZ LEBENSRAUM NATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZ NATURSCHUTZ SCHUTZWÜRDIGKEIT VERMUTUNG WINTERGARTEN · Rechtsnormen: · Art. 18 Abs. I NHG Art. 18a Abs. I NHG Art. 18b Abs. I NHG Art. 14 Abs. I NHV Art. 14 Abs. III NHV § 203 Abs. I lit. a PBG § 203 Abs. I lit. f PBG § 203 Abs. I lit. g PBG · Publikationen:
· - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 2