Excessive Formalism in Domestic Violence Protection Order Extension
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertA lower court dismissed a request to extend an order protecting a person from domestic violence because the protection order was not attached to the request. The reviewing court found this to be an instance of excessive formalism, violating the principle that authorities should provide a reasonable period to correct curable formal defects. The court held that the lower court should have at least attempted to contact the applicant for the missing document or requested it from the police directly before dismissing the case.
Legislator-Regeste
AmtlichMassnahmen nach Gewaltschutzgesetz | [Das Bezirksgericht trat auf ein Gesuch der gefährdeten Person um Verlängerung der polizeilich angeordneten Massnahmen zum Schutz vor häuslicher Gewalt ohne Weiterungen nicht ein, weil die Schutzverfügung dem Verlängerungsgesuch nicht beilag.] Aus dem Verbot des überspitzten Formalismus fliesst ein allgemeiner prozessualer Rechtsgrundsatz, wonach eine Behörde den Rechtssuchenden zur Beseitigung behebbarer formeller Mängel eine kurze, gegebenenfalls auch über die gesetzliche Rechtsmittelfrist hinausgehende Nachfrist anzusetzen hat (E. 2.2). Indem das Bezirksgericht auf das Verlängerungsgesuch der gefährdeten Person nicht eintrat, ohne nicht wenigstens den Versuch unternommen zu haben, die Gesuchstellerin zu kontaktieren und zur Nachreichung der offenkundig versehentlich nicht eingereichten Schutzverfügung aufzufordern, oder die Verfügung direkt bei der Polizei anzufordern, verfiel es in überspitzten Formalismus (E. 2.3). Teilweise Gutheissung im Sinn der Erwägungen und Weiterleitung an das örtlich zuständige Bezirksgericht.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited as the basis for the court's decision to allow the appeal in part and forward it to the competent district court, overturning the lower court's dismissal for lack of formality.
Invoked as the general procedural legal principle prohibiting excessive formalism, requiring authorities to grant a reasonable period for rectifying curable formal defects.
Referenced in the context of the Gewaltschutzgesetz (GSG) which governs measures for protection against domestic violence, relevant to the underlying application for an extension of protection measures.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2022.00789
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2022.00789 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 20.01.2023 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Übriges Verwaltungsrecht · Betreff: · Massnahmen nach Gewaltschutzgesetz · [Das Bezirksgericht trat auf ein Gesuch der gefährdeten Person um Verlängerung der polizeilich angeordneten Massnahmen zum Schutz vor häuslicher Gewalt ohne Weiterungen nicht ein, weil die Schutzverfügung dem Verlängerungsgesuch nicht beilag.] Aus dem Verbot des überspitzten Formalismus fliesst ein allgemeiner prozessualer Rechtsgrundsatz, wonach eine Behörde den Rechtssuchenden zur Beseitigung behebbarer formeller Mängel eine kurze, gegebenenfalls auch über die gesetzliche Rechtsmittelfrist hinausgehende Nachfrist anzusetzen hat (E. 2.2).
Indem das Bezirksgericht auf das Verlängerungsgesuch der gefährdeten Person nicht eintrat, ohne nicht wenigstens den Versuch unternommen zu haben, die Gesuchstellerin zu kontaktieren und zur Nachreichung der offenkundig versehentlich nicht eingereichten Schutzverfügung aufzufordern, oder die Verfügung direkt bei der Polizei anzufordern, verfiel es in überspitzten Formalismus (E. 2.3). Teilweise Gutheissung im Sinn der Erwägungen und Weiterleitung an das örtlich zuständige Bezirksgericht. · --- · Stichworte: · FEHLENDE UNTERLAGEN GEWALTSCHUTZGESETZ ÜBERSPITZTER FORMALISMUS · Rechtsnormen:
· Art. 29 Abs. I BV Art. 8 Abs. I GSG Art. 8 Abs. II GSG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 2