Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2022.00772 • VG ZH VB.2022.00772 KI-generiert

Ballot Appeal Regarding Gymnasium Financing Credit and Cost-Neutrality Representation

Geschäftsnummer VB.2022.00772
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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The administrative court reviewed a ballot appeal concerning a financing credit for the construction of a gymnasium and daycare facilities, which a lower authority had invalidated based on the municipal council's public statement suggesting a planned ground-level access addition to the triple gymnasium would be cost-neutral, implying a certainty not yet established. The court reasoned that the council's statement did not inaccurately represent a definitive feature and cost neutrality, as the ballot only concerned the approval of a credit amount for the planned project, and subsequent factually justified adjustments within the approved budget are permissible, thus overturning the lower authority's decision and upholding the original vote.

Legislator-Regeste

Amtlich

Ausführungskredit für den Neubau einer Turnhalle und Tagesstrukturen | [Die Vorinstanz hiess einen Stimmrechtsrekurs gut und hob die Urnenabstimmung vom 27. November 2022 "betreffend Ausführungskredit für den Neubau einer Turnhalle und Tagesstrukturen" in der politischen Gemeinde und der Sekundarschulgemeinde Hausen am Albis auf, weil der Gemeinderat Hausen mit einer öffentlichen Stellungnahme suggeriert habe, dass die geplante Dreifachturnhalle kostenneutral um einen ebenerdigen Zugang ergänzt werde, obwohl eine derartige Aussage noch gar nicht mit Sicherheit habe gemacht werden können.] Vereinigung mit VB.2022.00776 (E. 2). Entgegen der Vorinstanz suggeriert die strittige Aussage des Gemeinderats Hausen nicht (in unzutreffender Weise), dass die geplante Dreifachturnhalle definitiv um einen ebenerdigen Zugang ergänzt werde und dass diese Anpassung kostenneutral sein werde. Den Stimmberechtigten wurde mit der strittigen Vorlage nur ein Kredit in bestimmter Höhe für den geplanten Neubau einer Turnhalle inklusive Tagesstrukturen zur Genehmigung unterbreitet. Praxisgemäss wird das einem solchen Kreditbeschluss zugrundeliegende Vorhaben durch die Abstimmung darüber nur mittelbar genehmigt; sachlich begründete Anpassungen am Bauprojekt sind deshalb im Rahmen des bewilligten Kredits zulässig (zum Ganzen E. 5). Gutheissung.

Schlagwörter

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Verwaltungskosten Gemeindebehörden Baukosten Plangenehmigung Revisionsgrund Abstimmungsvorlage

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 34 Abs. 1 BV

This provision is the implied basis for the appeal's success, as the decision overturns the lower court's finding regarding the validity of the vote concerning the building project.

Art. 34 Abs. 2 BV

This provision is the implied basis for the appeal's success, as the decision overturns the lower court's finding regarding the validity of the vote concerning the building project.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2022.00772

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2022.00772 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 16.03.2023 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Übriges Verwaltungsrecht · Betreff: · Ausführungskredit für den Neubau einer Turnhalle und Tagesstrukturen · [Die Vorinstanz hiess einen Stimmrechtsrekurs gut und hob die Urnenabstimmung vom 27. November 2022 "betreffend Ausführungskredit für den Neubau einer Turnhalle und Tagesstrukturen" in der politischen Gemeinde und der Sekundarschulgemeinde Hausen am Albis auf, weil der Gemeinderat Hausen mit einer öffentlichen Stellungnahme suggeriert habe, dass die geplante Dreifachturnhalle kostenneutral um einen ebenerdigen Zugang ergänzt werde, obwohl eine derartige Aussage noch gar nicht mit Sicherheit habe gemacht werden können.] Vereinigung mit VB.2022.00776 (E. 2).

Entgegen der Vorinstanz suggeriert die strittige Aussage des Gemeinderats Hausen nicht (in unzutreffender Weise), dass die geplante Dreifachturnhalle definitiv um einen ebenerdigen Zugang ergänzt werde und dass diese Anpassung kostenneutral sein werde. Den Stimmberechtigten wurde mit der strittigen Vorlage nur ein Kredit in bestimmter Höhe für den geplanten Neubau einer Turnhalle inklusive Tagesstrukturen zur Genehmigung unterbreitet. Praxisgemäss wird das einem solchen Kreditbeschluss zugrundeliegende Vorhaben durch die Abstimmung darüber nur mittelbar genehmigt; sachlich begründete Anpassungen am Bauprojekt sind deshalb im Rahmen des bewilligten Kredits zulässig (zum Ganzen E. 5).

Gutheissung. · --- · Stichworte: · ABSTIMMUNG BAUPROJEKT FREIE MEINUNGSBILDUNG FREIE WILLENSBILDUNG INFORMATION DER STIMMBERECHTIGTEN KREDITBESCHLUSS POLITISCHE RECHTE PROJEKTÄNDERUNG SACHLICHE INFORMATION VEREINIGUNG VON VERFAHREN VERFAHRENSMÄNGEL · Rechtsnormen: · Art. 34 Abs. 1 BV Art. 34 Abs. 2 BV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 2