Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2022.00760 • VG ZH VB.2022.00760 KI-generiert

Residence Permit Denial Upheld Due to Alleged Second Sham Marriage

Geschäftsnummer VB.2022.00760
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The appellant, a foreign national whose permanent residency was revoked due to a sham marriage in 2014, sought a residence permit based on a subsequent marriage to a German national, but this request was denied based on a finding that the new marriage was also a sham. The court acknowledged that evidence of a genuinely lived-in marriage after a denial based on a sham marriage could constitute a new fact justifying reconsideration of a final deportation order, but it held that the applicants failed to meet the high evidentiary standards required to prove such a genuinely lived-in relationship, thus upholding the rejection of the application.

Legislator-Regeste

Amtlich

Aufenthaltsbewilligung | [Der Beschwerdeführer, ein 1972 geborener Staatsangehöriger Kosovos, ging 1998 eine Scheinehe mit einer laotischen Staatsangehörigen ein, weshalb seine Niederlassungsbewilligung im Juni 2014 rechtskräftig widerrufen wurde. Bereits im Januar 2014 heiratete er die Beschwerdeführerin, eine 1991 geborene Deutsche; ein anschliessend gestelltes Gesuch um Aufenthaltsbewilligung wurde mit der Begründung abgewiesen, dass es sich bei dieser Ehe (erneut) um eine Scheinehe handle. Den dagegen erhobenen Rechtsmitteln war kein Erfolg beschieden.] Wird nach einer Bewilligungsverweigerung wegen Scheinehe geltend gemacht, es liege nun eine tatsächlich gelebte Ehe vor, kann dies eine neue Tatsache darstellen, die ein Zurückkommen auf die rechtskräftig gewordene Wegweisung rechtfertigt, wobei die Praxis hohe Anforderungen an deren Nachweis stellt (E. 4.2). Den Beschwerdeführenden ist es nicht gelungen, diese erhöhten Anforderungen an den Nachweis einer tatsächlich gelebten Ehe zu erbringen (zum Ganzen E. 4.4 f.). Abweisung.

Schlagwörter

KI-generiert
Feststellung einer Scheinehe Aufenthaltsbewilligungen Nichtigerklärung der erleichterten Einbürgerung Mischehe Ehefähigkeit Familienwohnung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 7 lit. d FZA

This provision is cited as the legal basis relevant to the case concerning family reunification/spouse reunification, which was the subject of the denied residence permit.

Art. 29 Abs. 2 BV

This provision concerning the right to be heard was mentioned as relevant, although the dispositive confirms the appeal's rejection.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2022.00760

--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)

[Druckansicht](/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=223316&W10_KEY=13317020&nTrefferzeile=1&Template=standard/results/printviewdocument.fiw)

--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2022.00760 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 22.06.2023 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Aufenthaltsbewilligung · [Der Beschwerdeführer, ein 1972 geborener Staatsangehöriger Kosovos, ging 1998 eine Scheinehe mit einer laotischen Staatsangehörigen ein, weshalb seine Niederlassungsbewilligung im Juni 2014 rechtskräftig widerrufen wurde. Bereits im Januar 2014 heiratete er die Beschwerdeführerin, eine 1991 geborene Deutsche; ein anschliessend gestelltes Gesuch um Aufenthaltsbewilligung wurde mit der Begründung abgewiesen, dass es sich bei dieser Ehe (erneut) um eine Scheinehe handle.

Den dagegen erhobenen Rechtsmitteln war kein Erfolg beschieden.] Wird nach einer Bewilligungsverweigerung wegen Scheinehe geltend gemacht, es liege nun eine tatsächlich gelebte Ehe vor, kann dies eine neue Tatsache darstellen, die ein Zurückkommen auf die rechtskräftig gewordene Wegweisung rechtfertigt, wobei die Praxis hohe Anforderungen an deren Nachweis stellt (E. 4.2). Den Beschwerdeführenden ist es nicht gelungen, diese erhöhten Anforderungen an den Nachweis einer tatsächlich gelebten Ehe zu erbringen (zum Ganzen E. 4.4 f.). Abweisung.

· --- · Stichworte: · AMOR SUPERVENIENS EHEGATTENNACHZUG FAMILIENNACHZUG GEHÖRSVERLETZUNG RECHTSMISSBRAUCH SCHEINEHE WIEDERERWÄGUNG · Rechtsnormen: · Art. 29 Abs. 2 BV Art. 7 lit. d FZA · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4