Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2022.00737 • VG ZH VB.2022.00737 KI-generiert

Student Exclusion Upheld After Double Module Failure

Geschäftsnummer VB.2022.00737
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The administrative court upheld the decision to exclude a student from their studies following the second failure of two specific modules, "Advanced Research and Consulting" and "Research Skill Camp." The court found no evidence to support the student's claim that an examiner was biased, noting that an assertion from a former fellow student was insufficient proof, and the legal basis for the educational institution to conduct the student's requested "borderline case clarification" was not apparent nor clearly defined by the student's submissions.

Legislator-Regeste

Amtlich

Bewertung der Module "Advanced Research and Consulting" und "Research Skill Camp" und Ausschluss vom Studium | Aufgrund des zweimaligen Nichtbestehens zweier Module wurde der Beschwerdeführer vom Studium ausgeschlossen (E. 3). Die vom Beschwerdeführer behauptete Befangenheit eines Prüfungskorrektors ist nicht erstellt; diese lässt sich insbesondere nicht aus dem Schreiben eines ehemaligen Mitstudierenden des Beschwerdeführers ableiten (zum Ganzen E. 4). Woraus sich die Verpflichtung der Beschwerdegegnerin ergeben sollte, die vom Beschwerdeführer verlangte "Grenzfallbereinigung" durchzuführen, ist nicht ersichtlich. Ohnehin wird aus seinen Eingaben nicht klar, was er darunter versteht (E. 5). Abweisung.

Schlagwörter

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endgültiges Nichtbestehen Ausschlusskriterien Ausschluss aus einer Arbeitsgemeinschaft vorläufige Aufnahme Prüfungsreglement Disziplinarfehler

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 36 Abs. 3 FaHG

This provision is the substantive ground justifying the exclusion from the studies based on the failure to pass modules.

§ 5a VRG

This procedural provision appears to relate to the court's jurisdiction or the procedure followed, as it is cited in the legal norms section alongside the main substantive rule.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2022.00737

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2022.00737 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 25.05.2023 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 04.10.2023 formell erledigt. · Rechtsgebiet: · Bildung · Betreff: · Bewertung der Module "Advanced Research and Consulting" und "Research Skill Camp" und Ausschluss vom Studium · Aufgrund des zweimaligen Nichtbestehens zweier Module wurde der Beschwerdeführer vom Studium ausgeschlossen (E. 3).

Die vom Beschwerdeführer behauptete Befangenheit eines Prüfungskorrektors ist nicht erstellt; diese lässt sich insbesondere nicht aus dem Schreiben eines ehemaligen Mitstudierenden des Beschwerdeführers ableiten (zum Ganzen E. 4). Woraus sich die Verpflichtung der Beschwerdegegnerin ergeben sollte, die vom Beschwerdeführer verlangte "Grenzfallbereinigung" durchzuführen, ist nicht ersichtlich. Ohnehin wird aus seinen Eingaben nicht klar, was er darunter versteht (E. 5). Abweisung. · --- · Stichworte: · BEFANGENHEIT EXAMENSENTSCHEID GRENZFALLÜBERPRÜFUNG PRÜFUNGSEXPERTE PRÜFUNGSNOTE VOREINGENOMMENHEIT · Rechtsnormen:

· § 36 Abs. 3 FaHG § 5a VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3