Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2022.00734 • VG ZH VB.2022.00734 KI-generiert

Pergola Not a Building Under Setback Regulations

Geschäftsnummer VB.2022.00734
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court considered whether a pergola required a building permit and adherence to setback regulations. The pergola was characterized by openings on all sides and a non-solid roof. The court affirmed the lower court's decision that the pergola was not a building and therefore not subject to setback rules, and also found that its design and integration into the property were satisfactory.

Legislator-Regeste

Amtlich

Nachträgliche Baubewilligung | [Gebäudequalität/Grenzabstand und Einordnung einer Pergola] Die Pergola ist auf zwei Seiten vollständig offen; auf den anderen beiden Seiten bestehen zwischen den Aluminiumbalken Lücken von 8 bzw. 14 cm. Schliesslich ist auch die Bedachung nicht geschlossen. Die Vorinstanz gelangte somit zu Recht zum Schluss, dass die Pergola kein Gebäude sei und deshalb auch keinen Grenzabstand einzuhalten habe (zum Ganzen E. 4). Sodann ist auch die Beurteilung der Einordnung durch die Vorinstanz nicht rechtsverletzend. Die bei den Akten liegenden Pläne und Visualisierungen zeigen eine gestalterisch modern und geradlinig konzipierte Baute mit jedenfalls befriedigender Gesamtwirkung (zum Ganzen E. 5). Abweisung.

Schlagwörter

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Baubewilligung Grenzabstandsverletzung öffentlich-rechtliches Bauverbot Freihaltezone Bau- und Zonenordnung Gestaltung der Baute

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 2 ABV

Cited for the definition and requirements of a building in relation to its impact on neighboring properties.

§ 238 Abs. I PBG

Cited in relation to the assessment of building classification and its implications for building regulations.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2022.00734

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2022.00734 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 26.10.2023 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Nachträgliche Baubewilligung · [Gebäudequalität/Grenzabstand und Einordnung einer Pergola] Die Pergola ist auf zwei Seiten vollständig offen; auf den anderen beiden Seiten bestehen zwischen den Aluminiumbalken Lücken von 8 bzw. 14 cm. Schliesslich ist auch die Bedachung nicht geschlossen.

Die Vorinstanz gelangte somit zu Recht zum Schluss, dass die Pergola kein Gebäude sei und deshalb auch keinen Grenzabstand einzuhalten habe (zum Ganzen E. 4). Sodann ist auch die Beurteilung der Einordnung durch die Vorinstanz nicht rechtsverletzend. Die bei den Akten liegenden Pläne und Visualisierungen zeigen eine gestalterisch modern und geradlinig konzipierte Baute mit jedenfalls befriedigender Gesamtwirkung (zum Ganzen E. 5). Abweisung. · --- · Stichworte: · EINORDNUNG GEBÄUDE GRENZABSTAND PERGOLA WITTERUNGSSCHUTZ · Rechtsnormen: · § 2 ABV § 238 Abs. I PBG · Publikationen:

· - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3