Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2022.00690 • VG ZH VB.2022.00690 KI-generiert

Appeal Regarding Residence Permit for Marriage Intention

Geschäftsnummer VB.2022.00690
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court reviewed an appeal concerning an application for a short-term residence permit to prepare for a marriage by a 25-year-old national of Pakistan. Although there were indications the marriage might be for immigration purposes, the court found significant evidence, particularly from the recent past, suggesting a genuine intent to marry, while contrary evidence stemmed from older events. Consequently, the court determined that there was insufficient evidence to conclude the applicant was engaging in abusive conduct regarding a sham marriage, the marriage was imminent, and thus granted the appeal to set aside a previous negative decision regarding the residence permit application.

Legislator-Regeste

Amtlich

Duldung/Kurzaufenthaltsbewilligung zwecks Vorbereitung der Heirat | [Erteilung der Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Heirat an einen 25-jährigen pakistanischen Staatsangehörigen] Es bestehen einige Hinweise darauf, dass der Beschwerdeführer die Ehe mit seiner Schweizer Verlobten aus aufenthaltsrechtlichen Überlegungen eingehen will. Gleichzeitig liegen jedoch auch etliche Indizien vor, welche für einen ernsthaften Ehewillen sprechen. Diese beschlagen insbesondere die jüngere Vergangenheit, wogegen sich die Hinweise auf eine Ausländerrechtsehe insbesondere aus weiter zurückliegenden Vorgängen und Verfahren ergeben. Derzeit kann somit nicht auf ein rechtsmissbräuchliches Verhalten des Beschwerdeführers geschlossen werden (zum Ganzen E. 3.1). Die Eheschliessung ist absehbar (E. 3.2). Abweisung URB. Gutheissung.

Schlagwörter

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Heiratsabsicht Aufenthaltsbewilligungen Familienwohnung Eheschutzverfahren Feststellung einer Scheinehe Mischehe

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 17 Abs. 2 AIG

This article is cited in the 'Rechtsnormen' section and is the core legal basis for the decision regarding the issuance of the short-term residence permit (Kurzaufenthaltsbewilligung) for marriage preparation.

Art. 14 Abs. 1 AsylG

This procedural or substantive provision is listed among the cited legal norms.

Art. 14 BV

This constitutional provision is listed among the cited legal norms.

Art. 12 EMRK

This international law provision is listed among the cited legal norms.

Art. 98 Abs. 4 ZGB

This provision concerning civil law is listed among the cited legal norms.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2022.00690

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2022.00690 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 08.12.2022 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Duldung/Kurzaufenthaltsbewilligung zwecks Vorbereitung der Heirat · [Erteilung der Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Heirat an einen 25-jährigen pakistanischen Staatsangehörigen] Es bestehen einige Hinweise darauf, dass der Beschwerdeführer die Ehe mit seiner Schweizer Verlobten aus aufenthaltsrechtlichen Überlegungen eingehen will.

Gleichzeitig liegen jedoch auch etliche Indizien vor, welche für einen ernsthaften Ehewillen sprechen. Diese beschlagen insbesondere die jüngere Vergangenheit, wogegen sich die Hinweise auf eine Ausländerrechtsehe insbesondere aus weiter zurückliegenden Vorgängen und Verfahren ergeben. Derzeit kann somit nicht auf ein rechtsmissbräuchliches Verhalten des Beschwerdeführers geschlossen werden (zum Ganzen E. 3.1). Die Eheschliessung ist absehbar (E. 3.2). Abweisung URB. Gutheissung. · --- · Stichworte: · AUSLÄNDERRECHTSEHE INDIZIEN KURZAUFENTHALTSBEWILLIGUNG PAKISTAN SCHEINEHE SCHEINEHEVERDACHT VORBEREITUNG DER HOCHZEIT · Rechtsnormen:

· Art. 17 Abs. 2 AIG Art. 14 Abs. 1 AsylG Art. 14 BV Art. 12 EMRK Art. 98 Abs. 4 ZGB · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3