Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2022.00671 • VG ZH VB.2022.00671 KI-generiert

Plagiarism in Bachelor's Thesis Justifies Failing Grade

Geschäftsnummer VB.2022.00671
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court upheld a failing grade for a bachelor's thesis due to plagiarism. The student's work closely resembled another student's thesis, with several paraphrased pages and a directly copied diagram, and the student failed to cite the original source. The court found the failing grade and the denial of an opportunity to revise the thesis to be justified.

Legislator-Regeste

Amtlich

Nichtbestehen der Bachelorarbeit | Die Beschwerdegegnerin wirft dem Beschwerdeführer vor, er habe in seiner Bachelorarbeit plagiiert. Der Aufbau der Arbeit des Beschwerdeführers ähnelt der Arbeit einer anderen Studentin stark, mehrere Seiten sind eine Paraphrase der Arbeit der anderen Studentin und ein Diagramm wurde direkt in die Arbeit des Beschwerdeführers übernommen. Der Beschwerdeführer unterliess es, die Arbeit der anderen Studentin zu zitieren (E. 3.4). Es ist nicht zu beanstanden, dass die Beschwerdegegnerin die Arbeit als ungenügend beurteilte und dass dem Beschwerdeführer keine Möglichkeit zur Verbesserung seiner Arbeit gewährt wurde (E. 4.2). Abweisung.

Schlagwörter

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Plagiat endgültiges Nichtbestehen wissenschaftliche Literatur Diplomanerkennung Zusammengesetzte Marken Werkintegrität

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 36 Abs. 3 FaHG

Cited as the legal basis for the decision regarding the assessment of a bachelor's thesis, specifically in relation to plagiarism.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2022.00671

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2022.00671 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 30.03.2023 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Übriges Verwaltungsrecht · Betreff: · Nichtbestehen der Bachelorarbeit · Die Beschwerdegegnerin wirft dem Beschwerdeführer vor, er habe in seiner Bachelorarbeit plagiiert. Der Aufbau der Arbeit des Beschwerdeführers ähnelt der Arbeit einer anderen Studentin stark, mehrere Seiten sind eine Paraphrase der Arbeit der anderen Studentin und ein Diagramm wurde direkt in die Arbeit des Beschwerdeführers übernommen.

Der Beschwerdeführer unterliess es, die Arbeit der anderen Studentin zu zitieren (E. 3.4). Es ist nicht zu beanstanden, dass die Beschwerdegegnerin die Arbeit als ungenügend beurteilte und dass dem Beschwerdeführer keine Möglichkeit zur Verbesserung seiner Arbeit gewährt wurde (E. 4.2). Abweisung. · --- · Stichworte: · FACHHOCHSCHULE NICHTSTAATLICHE SCHULE PLAGIAT PRÜFUNGSBEWERTUNG · Rechtsnormen: · § 36 Abs. 3 FaHG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4