Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2022.00666 • VG ZH VB.2022.00666 KI-generiert

Residence Permit Denial for Fulfilled Educational Purpose

Geschäftsnummer VB.2022.00666
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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A party who had been legally present for ten years for educational purposes after completing a first Master's degree subsequently enrolled in a second Master's program but failed to seriously pursue it, earning no ECTS credits or taking exams, and moreover reached the maximum allowable study duration in Spring 2023. The court affirmed the decision to deny the extension of the residence permit because the original purpose of the permit had been fulfilled or ceased to exist, aligning with the statutory provisions regarding residence permits for study purposes.

Legislator-Regeste

Amtlich

Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung | Die Beschwerdeführerin ist seit zehn Jahren zum Zweck einer Ausbildung aufenthaltsberechtigt. Nachdem sie 2018 ihr erstes Masterstudium abschloss, begann die Beschwerdeführerin ein zweites Masterstudium. Dieses verfolgte sie allerdings nicht ernsthaft, erwarb keine ECTS-Punkte und legte keine Prüfungen ab (E. 3.3). Sodann hat sie im Frühling 2023 sowieso die maximale Studienzeit erreicht. Ihr Aufenthaltszweck ist erreicht/weggefallen (E. 3.4). Abweisung.

Schlagwörter

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Aufenthaltsbewilligungen Masterabschluss Allgemeine Bildung und lebenslanges Lernen ordentliche Ersitzung Nichtigerklärung der erleichterten Einbürgerung Karenzjahr

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 27 Abs. 1 AIG

This provision, concerning residence permits, forms the basis for the decision to reject the appeal because the purpose of the stay was considered fulfilled or ceased to exist.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2022.00666

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2022.00666 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 22.11.2023 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung · Die Beschwerdeführerin ist seit zehn Jahren zum Zweck einer Ausbildung aufenthaltsberechtigt. Nachdem sie 2018 ihr erstes Masterstudium abschloss, begann die Beschwerdeführerin ein zweites Masterstudium. Dieses verfolgte sie allerdings nicht ernsthaft, erwarb keine ECTS-Punkte und legte keine Prüfungen ab (E. 3.3). Sodann hat sie im Frühling 2023 sowieso die maximale Studienzeit erreicht. Ihr Aufenthaltszweck ist erreicht/weggefallen (E. 3.4). Abweisung. · --- · Stichworte: · AUFENTHALTSBEWILLIGUNG AUSBILDUNG STUDIENDAUER · Rechtsnormen: · Art. 27 Abs. 1 AIG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3