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VB.2022.00661 • VG ZH VB.2022.00661 KI-generiert

Council Denial of Naturalization Based on Insufficient Economic Participation Upheld

Geschäftsnummer VB.2022.00661
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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A municipal council denied an application for naturalization because the applicant failed to meet the requirement of participation in economic life, having continuously received social assistance in recent years. The court upheld the denial, reasoning that since the applicant's daughter was seventeen, the caregiving burden was reduced, suggesting the applicant, despite partial incapacity, could have engaged in part-time employment, thus failing to satisfy the necessary criterion even considering his personal circumstances.

Legislator-Regeste

Amtlich

Einbürgerung | [Der Stadtrat wies das Einbürgerungsgesuch des Beschwerdeführers ab, da er die Anforderung der Teilnahme am Wirtschaftsleben nicht erfülle.] Der Beschwerdeführer hatte im erstinstanzlichen Verfahren mehrfach Gelegenheit, die Gründe anzugeben, weshalb er keiner Arbeit nachgehe. Die Wahrnehmung der Betreuung seiner Tochter nannte er nicht als Grund. Daher ist nicht zu beanstanden, dass sich der Stadtrat in seinem Entscheid nicht ausdrücklich damit auseinandergesetzt hat (E. 2). In den letzten Jahren bezog der Beschwerdeführer durchgehend Sozialhilfe. Seine Tochter ist bereits 17 Jahre alt, weshalb von einem reduzierten Betreuungsaufwand auszugehen ist. Entsprechend hätte der Beschwerdeführer, trotz teilweiser Arbeitsunfähigkeit, einer Teilzeiterwerbstätigkeit nachgehen können. Das Kriterium der Teilnahme am Wirtschaftsleben erweist sich daher auch unter Berücksichtigung seiner persönlichen Situation als nicht erfüllt (E. 4). Abweisung.

Schlagwörter

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materielle Voraussetzungen Erwerb des Bürgerrechts persönliche Verhältnisse Teilnahme am sozialen Leben Sozialhilfe Aufenthaltsrecht

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 11 lit. a BÜG

This provision relates to the substantive requirement for naturalization which was not met.

Art. 12 Abs. 2 BÜG

This provision relates to the substantive requirement for naturalization which was not met.

Art. 7 Abs. 3 BüV

This provision relates to the substantive requirement for naturalization which was not met.

§ 18 KBüV

This provision relates to the substantive requirement for naturalization which was not met.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2022.00661

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2022.00661 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 11.05.2023 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Übriges Verwaltungsrecht · Betreff: · Einbürgerung · [Der Stadtrat wies das Einbürgerungsgesuch des Beschwerdeführers ab, da er die Anforderung der Teilnahme am Wirtschaftsleben nicht erfülle.] Der Beschwerdeführer hatte im erstinstanzlichen Verfahren mehrfach Gelegenheit, die Gründe anzugeben, weshalb er keiner Arbeit nachgehe.

Die Wahrnehmung der Betreuung seiner Tochter nannte er nicht als Grund. Daher ist nicht zu beanstanden, dass sich der Stadtrat in seinem Entscheid nicht ausdrücklich damit auseinandergesetzt hat (E. 2). In den letzten Jahren bezog der Beschwerdeführer durchgehend Sozialhilfe. Seine Tochter ist bereits 17 Jahre alt, weshalb von einem reduzierten Betreuungsaufwand auszugehen ist. Entsprechend hätte der Beschwerdeführer, trotz teilweiser Arbeitsunfähigkeit, einer Teilzeiterwerbstätigkeit nachgehen können. Das Kriterium der Teilnahme am Wirtschaftsleben erweist sich daher auch unter Berücksichtigung seiner persönlichen Situation als nicht erfüllt (E. 4).

Abweisung. · --- · Stichworte: · EINBÜRGERUNG KINDERBETREUUNG ORDENTLICHE EINBÜRGERUNG PERSÖNLICHE UMSTÄNDE SOZIALHILFEBEZUG TEILNAHME AM WIRTSCHAFTSLEBEN ÜBRIGES BESONDERES VERWALTUNGSRECHT · Rechtsnormen: · Art. 11 lit. a BÜG Art. 12 Abs. 2 BÜG Art. 7 Abs. 3 BüV § 18 KBüV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4