Healthcare Provider Not Liable for Alleged Denial of Electronic Medical Record Access
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertA patient alleged that their healthcare provider denied or delayed their right to access their complete electronic medical record. The court, however, found no evidence to support this claim, noting that the incomplete authentication of log files did not constitute a restriction on access. Therefore, the court ruled that the healthcare provider was not obligated to issue a specific order, and the patient's complaint of denial or delay of rights was unfounded.
Legislator-Regeste
AmtlichPatientenrechte (Rechtsverweigerung/Rechtsverzögerung) | Patientenrechte (Rechtsverweigerung/Rechtsverzögerung). Der Streitgegenstand ist auf die von der Beschwerdeführerin bei der Gesundheitsdirektion behauptete Rechtsverweigerung bzw. -verzögerung zur Frage der Vollständigkeit des herausgegebenen elektronischen Behandlungsverlaufs seitens der Beschwerdegegnerin beschränkt (E. 4.1). Rechtliche Grundlagen betreffend Anforderungen an die Patientendokumentation (E. 4.2). Den Vorbringen der Beschwerdeführerin lassen sich keine stichhaltigen Anhaltspunkte dafür entnehmen, dass die Beschwerdegegnerin ihr den Zugang zum elektronischen Behandlungsverlauf ihrer Patientendokumentation einschränken würde. Daran ändert insbesondere die teilweise fehlende Authentifizierung dieser Log-Dateien im konkreten Fall nichts. Deshalb ist die Beschwerdegegnerin nicht gehalten, in dieser Hinsicht eine Verfügung zu erlassen. Vor diesem Hintergrund ist der Gesundheitsdirektion – im Ergebnis – zuzustimmen, dass der Beschwerdegegnerin nicht erfolgreich eine Rechtsverweigerung oder Rechtsverzögerung vorgeworfen werden kann (E. 4.5). Abweisung, soweit Eintreten.
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KI-generiertThe court dismissed the appeal, concluding that the defendant was not in legal default or delay regarding the plaintiff's request for access to her electronic patient record.
The court dismissed the appeal, concluding that the defendant was not in legal default or delay regarding the plaintiff's request for access to her electronic patient record.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2022.00622
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2022.00622 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 22.08.2024 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/3. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 14.11.2024 nicht eingetreten. · Rechtsgebiet: · Übriges Verwaltungsrecht · Betreff: · Patientenrechte (Rechtsverweigerung/Rechtsverzögerung) · Patientenrechte (Rechtsverweigerung/Rechtsverzögerung). Der Streitgegenstand ist auf die von der Beschwerdeführerin bei der Gesundheitsdirektion behauptete Rechtsverweigerung bzw. -verzögerung zur Frage der Vollständigkeit des herausgegebenen elektronischen Behandlungsverlaufs seitens der Beschwerdegegnerin beschränkt (E. 4.1).
Rechtliche Grundlagen betreffend Anforderungen an die Patientendokumentation (E. 4.2). Den Vorbringen der Beschwerdeführerin lassen sich keine stichhaltigen Anhaltspunkte dafür entnehmen, dass die Beschwerdegegnerin ihr den Zugang zum elektronischen Behandlungsverlauf ihrer Patientendokumentation einschränken würde. Daran ändert insbesondere die teilweise fehlende Authentifizierung dieser Log-Dateien im konkreten Fall nichts. Deshalb ist die Beschwerdegegnerin nicht gehalten, in dieser Hinsicht eine Verfügung zu erlassen. Vor diesem Hintergrund ist der Gesundheitsdirektion – im Ergebnis – zuzustimmen, dass der Beschwerdegegnerin nicht erfolgreich eine Rechtsverweigerung oder Rechtsverzögerung vorgeworfen werden kann (E. 4.5).
Abweisung, soweit Eintreten. · --- · Stichworte: · AKTENEINSICHT ANFECHTBARE ANORDNUNG AUFSICHTSBESCHWERDE BERICHTIGUNG PATIENTENDOKUMENTATION PATIENTENRECHTE RECHTSVERWEIGERUNG RECHTSVERZÖGERUNG ÜBRIGES BESONDERES VERWALTUNGSRECHT · Rechtsnormen: · Art. 29 Abs. I BV § 13 Abs. I GesundheitsG § 13 Abs. II GesundheitsG § 5 Abs. I PATIENTENG § 17 Abs. IV PATIENTENG § 18 Abs. II PATIENTENG § 19 Abs. I PATIENTENG § 19 Abs. III PATIENTENG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3