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VB.2022.00621 • VG ZH VB.2022.00621 KI-generiert

Appeal Against Building Permit Regarding Infrastructure Sufficiency and Volume Waiver

Geschäftsnummer VB.2022.00621
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The case concerned an appeal against a building permit, specifically challenging the adequacy of the infrastructure based on an existing neighborhood plan and a requirement for a volume waiver. The court reasoned that while a neighborhood plan's determination regarding sufficient infrastructure is generally binding in building permit procedures, the building authority must still assess whether changed circumstances render the infrastructure insufficient for the specific construction project in question. Furthermore, the court found that a volume waiver, under the relevant planning law, can only be demanded in exceptional cases, leading to the dismissal of the appeal.

Legislator-Regeste

Amtlich

Baubewilligung | Erschliessungsrüge nach Quartierplanfestsetzung, Volumenverzicht. Besteht ein Quartierplan, ist dieser für Art, Lage, Ausgestaltung und Leistungsvermögen der Erschliessungs- und Versorgungsanlagen sowie Ausstattungen und Ausrüstungen verbindlich. Im Baubewilligungsverfahren kann die im Rahmen einer Quartierplanfestsetzung vorgenommene Einschätzung, die Erschliessung sei hinreichend, grundsätzlich nicht überprüft werden. Daraus folgt jedoch nicht, die Frage der genügenden Erschliessung stelle sich vorliegend gar nicht mehr bzw. könne nicht anders beantwortet werden als bei der Festsetzung des Quartierplans. Vielmehr hat die Baubehörde bei der Beurteilung eines konkreten Bauvorhabens zu prüfen, ob sich die Verhältnisse derart geändert haben, dass die Erschliessung nicht mehr als genügend erscheint (E. 3.2). Gestützt auf § 238 PBG kann nur in Ausnahmefällen ein Volumenverzicht verlangt werden (E. 4.2). Abweisung.

Schlagwörter

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Baubewilligungspflicht ausserordentliche Umstände Zonenbeschränkungen Überschreitung der Gebäudehöhe Baurechtsdienstbarkeit Begründungsdichte

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 238I PBG

The court dismissed the appeal, referencing this article regarding the exceptional circumstances required to demand a volume waiver.

§ 236II PBG

This provision was cited as part of the legal basis reviewed regarding the connection between the district plan and development.

§ 237I PBG

This provision was cited as part of the legal basis reviewed regarding the connection between the district plan and development.

§ 23I VRG

This provision was cited as part of the legal basis reviewed, likely concerning the general administrative procedure.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2022.00621

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2022.00621 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 01.06.2023 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 07.08.2024 nicht eingetreten. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung · Erschliessungsrüge nach Quartierplanfestsetzung, Volumenverzicht. Besteht ein Quartierplan, ist dieser für Art, Lage, Ausgestaltung und Leistungsvermögen der Erschliessungs- und Versorgungsanlagen sowie Ausstattungen und Ausrüstungen verbindlich.

Im Baubewilligungsverfahren kann die im Rahmen einer Quartierplanfestsetzung vorgenommene Einschätzung, die Erschliessung sei hinreichend, grundsätzlich nicht überprüft werden. Daraus folgt jedoch nicht, die Frage der genügenden Erschliessung stelle sich vorliegend gar nicht mehr bzw. könne nicht anders beantwortet werden als bei der Festsetzung des Quartierplans. Vielmehr hat die Baubehörde bei der Beurteilung eines konkreten Bauvorhabens zu prüfen, ob sich die Verhältnisse derart geändert haben, dass die Erschliessung nicht mehr als genügend erscheint (E. 3.2).

Gestützt auf § 238 PBG kann nur in Ausnahmefällen ein Volumenverzicht verlangt werden (E. 4.2). Abweisung. · --- · Stichworte: · EINORDNUNG ERSCHLIESSUNG QUARTIERPLAN VERSPÄTETE RÜGEN VOLUMENVERZICHT · Rechtsnormen: · § 236II PBG § 237I PBG § 238I PBG § 23I VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3