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VB.2022.00617 • VG ZH VB.2022.00617 KI-generiert

Claimant's Inheritance and Residency Permit Appeal Remitted for Further Valuation

Geschäftsnummer VB.2022.00617
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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A claimant born in 1954 appealed a decision regarding a residency permit for non-gainful residence based on family ties, submitting a new official inheritance document showing she inherited real estate worth approximately EUR 800,000 from her late husband. The court found that the lower court's conclusion that the claimant's sole ownership of the properties was unproven was no longer tenable due to this new evidence, necessitating further clarification regarding the property valuation and the feasibility of realizing those assets, leading to the partial approval of the appeal and the remittal of the case to the lower authority for further investigation under the relevant aliens law provisions.

Legislator-Regeste

Amtlich

Einreise zur erwerbslosen Wohnsitznahme | [Die 1954 geborene Beschwerdeführerin ersucht um Bewilligung der Einreise und des Aufenthalts zur erwerbslosen Wohnsitznahme bei ihren Kindern.] Die Beschwerdeführerin reichte im Beschwerdeverfahren eine amtliche kosovarische Erbschaftsverfügung ein, aus welcher hervorgeht, dass sie das gesamte Vermögen ihres verstorbenen Ehemanns bestehend aus Grundstücken und Wohnhäusern im Wert von offenbar rund EUR 800'000.- erbt. Aufgrund dieser neuen Tatsache erweist sich der Schluss der Vorinstanz, es sei nicht erstellt, dass die Beschwerdeführerin Alleineigentümerin der Grundstücke sei, als nicht mehr haltbar und sind weitere Abklärungen zum Wert der Liegenschaften und zur Realisierbarkeit der Vermögenswerte notwendig (E. 3.4.3). Teilweise Gutheissung und Rückweisung an die Vorinstanz.

Schlagwörter

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Aufenthaltsbewilligungen Eigentumsordnung amtlicher Wert Erbbescheinigung Teilentscheid Beschwerdelegitimation

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 28 lit. b AIG

This provision is cited in the section listing the legal norms applied, implicitly supporting the partially granted appeal concerning the requirements for residence permits.

Art. 28 lit. c AIG

This provision is cited in the section listing the legal norms applied, implicitly supporting the partially granted appeal concerning the requirements for residence permits.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2022.00617

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2022.00617 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 20.04.2023 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Einreise zur erwerbslosen Wohnsitznahme · [Die 1954 geborene Beschwerdeführerin ersucht um Bewilligung der Einreise und des Aufenthalts zur erwerbslosen Wohnsitznahme bei ihren Kindern.] Die Beschwerdeführerin reichte im Beschwerdeverfahren eine amtliche kosovarische Erbschaftsverfügung ein, aus welcher hervorgeht, dass sie das gesamte Vermögen ihres verstorbenen Ehemanns bestehend aus Grundstücken und Wohnhäusern im Wert von offenbar rund EUR 800'000.- erbt.

Aufgrund dieser neuen Tatsache erweist sich der Schluss der Vorinstanz, es sei nicht erstellt, dass die Beschwerdeführerin Alleineigentümerin der Grundstücke sei, als nicht mehr haltbar und sind weitere Abklärungen zum Wert der Liegenschaften und zur Realisierbarkeit der Vermögenswerte notwendig (E. 3.4.3). Teilweise Gutheissung und Rückweisung an die Vorinstanz. · --- · Stichworte: · AUFENTHALTSBEWILLIGUNG BEZIEHUNGEN ZUR SCHWEIZ FINANZIELLE MITTEL RENTNERBEWILLIGUNG · Rechtsnormen: · Art. 28 lit. b AIG Art. 28 lit. c AIG · Publikationen:

· - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3